Kann eine integrierte Bahn, also eine Bahn, die Trassen verwaltet und Transport organisiert, den Wettbewerb behindern?
Bahn und Netz trennen?
PRO: Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission und Professor für Wettbewerbspolitik an der Universität Düsseldorf:
Die Deutsche Bahn ist ein Konzern mit vielen Töchtern. Zu unterscheiden ist zwischen Bahninfrastruktur (Schienen, Bahnhöfe) und Transportleistungen (Fern-, Regional- und Stadt-, Güterverkehr). Als integrierter Konzern besteht ein materielles Interesse daran, den Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten zum eigenen Vorteil zu beeinflussen.
Dies ist auch möglich, indem Wettbewerber diskriminiert werden. Die daraus entstehenden Ineffizienzen schaden dem Verbraucher. Im öffentlichen Interesse muss die Eisenbahninfrastruktur daher allen zugangsberechtigten Verkehrsunternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden, ohne Konzerntöchter zu bevorzugen. Durch staatliche Regulierung allein lassen sich die vielen Diskriminierungsmöglichkeiten aber nicht effektiv kontrollieren. Die Unabhängigkeit der Eisenbahninfrastruktur ist daher ein zentraler Aspekt und entscheidend für aktive Wettbewerbsentwicklung im Eisenbahnsektor.
Da grundgesetzlich geregelt ist, dass die Bahninfrastruktur mehrheitlich in Bundeseigentum bleibt, können nur Transportunternehmen wirklich privatisiert werden. Warum soll sich der Steuerzahler auch das Unternehmensrisiko von DB Schenker Logistics aufhalsen, einer weltweit tätigen Spedition mit mehr als 60.000 Mitarbeitern? Dasselbe gilt für die Transportsparte. Eine privatisierte Transportsparte der Deutschen Bahn sollte ohne künstliche Vorteile mit den bisherigen Privatbahnen um Fahrgäste und um die lukrativen Verkehrsaufträge im Regionalverkehr konkurrieren.
CONTRA: Michael Klein, Pressesprecher und Bereichsleiter Informationspolitik/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaft Transnet:
Die Thesen scheinen nachvollziehbar zu sein: Eine integrierte Bahn, also eine Bahn, die Trassen verwaltet und Transport organisiert, kann den Wettbewerb behindern. Deshalb muss das System getrennt werden. Von Diskriminierungspotenzialen oder -anreizen ist die Rede.
Alleine diese Termini lassen Rückschlüsse auf die Wahrhaftigkeit der Argumentation zu. Dieser Logik folgend ist jeder Warenhauskunde ein potenzieller Verbrecher. Denn er hat offenkundig die Möglichkeit, Waren zu stehlen. Nun käme wohl niemand auf die Idee, derart zu argumentieren. Und deshalb sollten auch in der Debatte um die Zukunft des Systems Schiene die Fakten sprechen. Beispiel Wettbewerb: Hierzulande herrscht reger Wettbewerb, mehr als anderswo in Europa. Über 300 verschiedene Bahnen befördern Menschen und Waren. Der Anteil derer, die nicht zur Deutschen Bahn (DB) AG gehören, nimmt stetig zu. Beispiel Regulierung und Kontrolle: Die Bundesnetzagentur überwacht die Trassenvermarktung.
Dazu gehören Nutzungsbedingungen sowie Überprüfung und Korrektur von Entscheidungen. Beispiel Arbeitsmarkt: Das System sichert durch diesen Verbund tausende Arbeitsplätze. Beispiel Takt: Die Verknüpfung von Nah- und Fernverkehr, die unbürokratische Trassenvergabe sorgen für abgestimmten Schienenverkehr. Wer Wettbewerb um des Wettbewerbs willen möchte, der wird sich für die Zerschlagung der DB AG aussprechen. Wer funktionierenden Schienenverkehr und sichere Arbeitsplätze möchte, wird das System dieser integrierten Bahn bevorzugen.