Arbeitsrecht Bahn-Streik: Chef und Mitarbeiter sollten Absprachen treffen

Die Lokführergewerkschaft GDL ruft erneut zum Streik auf, diesmal sind sechs Tage Ausstand angekündigt. Die Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko. Alternative Verkehrsmittel müssen jedoch verhältnismäßig sein.

Der GDL-Streik wird den Bahnverkehr vom 24. bis 29. Januar massiv beeinträchtigen. - © filmbildfabrik - stock.adobe.com

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr ruft die Lokführergewerkschaft GDL zum Streik auf. Der soll vom Mittwoch (24. Januar) um zwei Uhr nachts bis zum darauffolgenden Montag (29. Januar) um 18 Uhr andauern. Wer in dieser Zeit auf die Bahn angewiesen ist, um zur Arbeit zu kommen, fragt sich: Muss ich trotz ausfallender Züge pünktlich im Betrieb erscheinen?

Die Antwort: in der Regel ja. Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer, erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. "Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld."

Bahn-Streik: Alternative Verkehrsmittel nutzen, sofern verhältnismäßig

Auch eine Abmahnung ist möglich, wenn Beschäftigte gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommen – zumindest wenn der Streik rechtzeitig angekündigt wurde. Also etwa wie dieses Mal von der GDL mehrere Tage im Voraus. Denn in dem Fall dürfen Arbeitgeber in der Regel erwarten, dass Arbeitnehmer sich darüber informieren und andere Verkehrsmittel wählen, so Bredereck. Und zwar auch dann, wenn ihnen dadurch höhere Kosten entstehen, etwa weil sie das Auto nehmen müssen.

Der Fachanwalt gibt allerdings zu bedenken, dass die Kosten für alternative Verkehrsmittel im Verhältnis zu dem Gehalt stehen müssen, das Arbeitnehmer an dem entsprechenden Arbeitstag verdienen würden. "Dass eine Reinigungskraft ein Taxi nimmt, um zur Arbeit zu kommen, könnte etwa unverhältnismäßig sein", sagt Bredereck.

Er rät Arbeitgebern und Arbeitnehmern, rechtzeitig Absprachen zu treffen. Denkbar ist etwa, dass eine Freistellung vereinbart oder an den Tagen, für die Streik angekündigt ist, Urlaub genommen wird. Auch der Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Gleitzeit können eine Option sein. "Da sind vernünftige Lösungen gefragt", sagt Bredereck. dpa/fre