Bäckerhandwerk mahnt Discounter ab

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht die Verbraucher von den Discountern Aldi-Süd und Lidl getäuscht. Die Lebensmittelketten verwenden die "Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Kleingebäck", jedoch ohne sich an die vorgeschrieben Getreidemengen zu halten.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wirft den Lebensmitteldiscountern Aldi Süd und Lidl Verbrauchertäuschung vor. Foto: dapd

Bäckerhandwerk mahnt Discounter ab

Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, sieht von Aldi-Süd und Lidl den Tatbestand der Verbrauchertäuschung erfüllt, weil zum Beispiel die Verwendung der Verkehrsbezeichnung "Roggenmischbrot" einen Anteil an Roggenmehl von 51 Prozent vorschreibt. Hingegen soll das von den Discountern verkaufte Roggenmischbrot weit weniger Roggenmehl enthalten.

Eine Täuschung sieht der Zentralverband zudem in der Werbung von Aldi-Süd für dessen vertriebene Backwaren. So wirbt das Handelsunternehmen auf einem Flyer und auf seinen Backautomaten mit dem Slogan "Frisch aus dem Ofen – direkt in die Tüte". Anstelle die verkauften Brote und Brötchen jedoch ganztägig frisch zu backen, soll in den Automaten lediglich ein Aufwärmprozess fertig gebackener Ware stattfinden.

Wettbewerbswidrig

Gegen Aldi-Süd und Lidl hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mit entsprechenden Abmahnungen reagiert. Nachdem Aldi-Süd der Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen ist, hat der Zentralverband bereits Klage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingereicht. Eine Reaktion von Lidl steht noch aus.

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches liefern für Hersteller, amtliche Lebensmittelüberwacher, aber auch für Verbraucher aussagekräftige Beschreibungen der Lebensmittel und dienen dem Bäcker- und Konditorenhandwerk als Qualitätsmaßstab.

sg