Das Bäckerhandwerk und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) konnten sich nicht über einen flächendeckenden Mindestlohn einigen. Bäcker in strukturschwachen Regionen hätte die Vereinbarung Zeit gebracht.
Es wurde hart verhandelt doch am Ende konnten sich die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nicht auf den Abschluss eines bundesweiten Mindestlohntarifvertrages für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks einigen.
Die Vereinbarung sollte vor allem Bäckereibetrieben in strukturschwachen Region Zeit bringen, ihre untersten Löhne an das geplante Mindestlohnniveau von 8,50 Euro anzupassen. Das neue Mindestlohngesetz der Bundesregierung sieht eine Übergangsfrist bis Ende 2016 für die Anhebung des Mindestlohns auf 8,50 Euro vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen entsprechenden bundesweiten Tarifvertrag vereinbart haben.
Für das Bäckerhandwerk bestehen in den meisten Bundesländern bereits Tarifverträge mit einem Stundenlohn von über 8,50 Euro. In einzelnen strukturschwachen Regionen fehlen diese Tarifverträge allerdings. Hier liegen die Löhne zum Teil unter 8,50 Euro.
Wichtiger Schritt verpasst
Roland Ermer, Landesobermeister Sachsens und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft des Bäckerhandwerks, bedauerte das Scheitern des Gespräche: "Ein Mindestlohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um den Betrieben in strukturschwachen Regionen zu helfen und diese zukunftsfester zu machen. Ohne diesen Tarifvertrag müssen die Betriebe nun ab Januar 2015 sofort den gesetzlichen Mindestlohn zahlen."
Ermer erklärte weiter, dass das von der Politik beschlossene Mindestlohngesetz im Bäckerhandwerk dazu führt, dass einzelne, mit der NGG vereinbarte tarifliche Regelungen zum Januar 2015 außer Kraft gesetzt werden. "Das ist aus unserer Sicht ein massiver, unzulässiger Eingriff der Politik in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie“, sagt Ermer.
Das Bäckerhandwerk beschäftigt 284.000 Mitarbeiter in Deutschland. Bislang gibt es 14 Branchen mit bundesweit gültigen Lohnuntergrenzen . sg
