Die Nahrungsmittelgewerke können sich über niedrigere Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BGN) freuen: Zwischen 1,5 und 16 Prozent weniger müssen die Betriebe künftig zahlen. Um so bitterer die saftigen Beitragserhöhungen für Müller. Die Zahlen im Detail.

Hintergrund der Beitragsänderungen ist die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr. Die Lohnsumme - das ist die Summe aller gezahlten Arbeitsentgelte, die Arbeitgeber jedes Jahr an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) melden müssen, stieg im vergangenen Jahr. So konnte die BGN den Beitragsfuß senken. Der Beitragsfuß ist der Betrag, der pro 1.000 Euro Arbeitsentgelt/Versicherungssumme in der Gefahrklasse 1 zu zahlen ist.
Unterschiedlich hohe Einsparungen
Je nach Betriebsgröße und Gefahrklasse fallen die Einsparungen sehr unterschiedlich aus.
- Bäcker und Konditoren: Die Lohnsumme der Bäcker stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent, sie haben die Gefahrklasse 5,63. Für das abgelaufene Jahr beträgt der Beitragsfuß also 0,321. Die Summe, die die BGN auf die Mitgliedsbetriebe umlegt, sank um 4,1 Prozent. Für die Vorschüsse zum Umlagejahr 2015 und die ersten beiden Vorschussraten 2016 wurde der Beitragsfuß auf 0,310 gesenkt.
Beispielrechnung: Für einen Betrieb der Gefahrklasse 5,62 mit einer Lohnsumme von 100.000 Euro verringert sich der BGN-Beitrag um 5,2 Prozent.
- Fleischer: Die Lohnsumme der Fleischer stieg um 3,2 Prozent. Der Beitragsfuß wurde um 12,7 Prozent gesenkt und beträgt für das abgelaufene Jahr 2,75. Das Umlagesoll der BGN sank um 8,9 Prozent. Der Beitragsfuß für die Vorschüsse zum Umlagejahr 2015 und für die ersten beiden Vorschussraten 2016 wurde auf 2,86 festgesetzt.
Beispielrechnung: Für einen Betrieb der Gefahrklasse 5,02 mit einer Lohnsumme von 100.000 Euro verringert sich der BGN-Beitrag um 12 Prozent.
- Brauer: Die Lohnsumme der Brauer stiegt um 5,5 Prozent. Sie haben die Gefahrklasse 3,60. Der Beitragsfuß beträgt für das abgelaufene Jahr 0,321. Das Umlagesoll sank um 4,1 Prozent. Der Beitragsfuß für die Vorschüsse zum Umlagejahr 2015 und für die ersten beiden Vorschussraten 2016 wurde auf 0,310 gesenkt.
Beispielrechnung: Für einen Betrieb mit einer Lohnsumme von 100.000 Euro verringert sich der BGN-Beitrag um 1,5 Prozent.
- Eis- und Süßwarenhersteller: Die Lohnsumme der Branche stieg um 5,5 Prozent, die Speiseeishersteller haben die Gefahrklasse 3,07. Der Beitragsfuß beträgt für 2014 0,321. Das Umlagesoll sank um 4,1 Prozent. Der Beitragsfuß für die Vorschüsse zum Umlagejahr 2015 und für die ersten beiden Vorschussraten 2016 wurde auf 0,310 gesenkt.
Beispielrechnung: Für einen Hersteller von Speiseeis mit der Gefahrklasse 3,07 und einer Lohnsumme von 100.000 Euro verringert sich der Beitrag um rund 16 Prozent.
Bittere Pille für Müller
Während die Mehrzahl der Nahrungsmittelgewerke zum Teil deutlich von den gesenkten Beiträge profitiert, müssen die Mühlen draufzahlen :
Zwar erhöhte sich auch hier die Lohnsumme um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und das Umlagesoll sank um 4,1 Prozent. Dennoch kommt auf die Mühlen eine Beitragserhöhung von bis zu 20 Prozent zu. Hintergrund ist die seit 2014 gültige Gefahrklasse, die im Vergleich zum alten Gefahrtarif um 38 Prozent gestiegen ist. Mühlen haben die Gefahrklasse 6,89. Die BGN will die Unternehmen aber nicht mit der gesamten Steigerung belasten, sondern den Beitrag durch Entnahmen von Betriebsmitteln stützen. bst