Wenn ein Handwerker einen Kundenauftrag ablehnt, hat er dafür seine Gründe. Der Fall eines Bäckers aus den USA ist besonders Skurril und beschäftigt ganz Amerika. Er weigert sich eine Hochzeitstorte für homosexuelle Paar zu backen.

David Mullins und Charlie Craig, zwei schwule Männer aus den USA, wollten 2012 eine Hochzeitstorte bestellen. Doch Bäcker, Jack Philipps aus dem amerikanischen Bundesstaat Colorado, verweigerte den Auftrag. Er berief sich dabei auf seine freie Meinungsäußerung und seine religiöse Freiheit (zwei Teile des ersten Verfassungszusatzes).
Der Bäcker gewann zunächst. Doch drei Jahre später entschied ein Berufungsgericht, dass die Bäckerei gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen habe. Der Bäcker müsse einem schwulen Paar eine Hochzeitstorte backen - auch wenn das gegen seine religiösen Überzeugungen verstößt.
Keine Torte für Schwule aus religiöser Überzeugung
Philipps erklärte, dass er keine Homosexuellen diskriminiere, sein Protest richte sich alleine gegen die Eheschließung. Außerdem würde er auch keine Torten für Halloween backen, weil er das Fest mit dem Satan verbinde.
Sein Anwalt sagte zudem: "Philipps ist glücklich, andere Gegenstände für schwule und lesbische Kunden herzustellen." Aber Torten wären mit dem Glauben des Bäckers, der sich als Torten-Künstler bezeichnet, nicht vereinbar.
Fall beschäftigt ganz Amerika
Wie die New York Times berichtet, hatte der Supreme Court in New Mexico in einem ähnlichen Fall 2013 entschieden, dass ein Fotograf gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz verstoßen hatte, weil er sich geweigert hatte bei einer Hochzeit eines homosexuellen Paares zu fotografieren.
Im Fall von Bäcker Philipps wird es nun ein neues Urteil geben. Er war 2015 in Berufung gegangen. Diese Woche hat nun der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten der Prüfung der Revision aus dem Jahr 2015 zugestimmt.
Der Fall ist von grundlegender Natur und wird nun in ganz Amerika diskutiert. Dürfen Fotografen, Blumengeschäfte oder andere Unternehmen, die aufs Hochzeitsgeschäft spezialisiert sind, Aufträge von Schwulen und Lesben ablehnen, weil die Eheschließung von homosexuellen Paaren ihre persönlichen Verfassungsrechte berührt? Darüber muss nun der Oberste Gerichtshof entscheiden. jb