An zehntausende Betriebe Baden-Württemberg zahlt Corona-Hilfen zurück

Nach monatelanger Unsicherheit können Betriebe aufatmen: Das Land Baden-Württemberg zahlt ihnen Corona-Hilfen zurück. Doch nicht jeder bekommt Geld – wer profitiert?

Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart: Ein Ausgleichsgesetz soll Unternehmen bei Corona-Soforthilfen von Rückforderungen entlasten. - © Tobias Arhelger - stock.adobe.com

Tausende baden-württembergische Unternehmen, die während der Pandemie Corona-Soforthilfe erhalten und später zurückzahlen mussten, bekommen Geld vom Staat zurück. Der Stuttgarter Landtag verabschiedete in einer Sondersitzung ein entsprechendes Ausgleichsgesetz. Es befreit unter anderem Friseure, Kosmetikerinnen und Fotografen nachträglich von Rückforderungen.

VGH-Urteil zwingt das Land zum Handeln

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Das Gericht hatte mehreren Unternehmen recht gegeben, weil die damaligen Bewilligungsbescheide nicht ausreichend konkret gefasst waren.

Wie teuer die Rückabwicklung für das Land wird, ist noch offen. Gerechnet wird mit mindestens knapp 800 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium geht inzwischen von bis zu 100.000 zu prüfenden Anträgen aus. Neben den rund 62.000 ursprünglich betroffenen Fällen kommen nach Angaben eines Sprechers etwa 13.000 Nichtrückmelder sowie geschätzt 7.000 bis 10.000 freiwillige Rückzahler hinzu, denen Geld erstattet werden müsste. Zudem rechnet das Ministerium mit rund 20.000 Anträgen von nicht antragsberechtigten Unternehmen.

Erstattungen erhalten alle Betriebe, die ihre Soforthilfe auf Grundlage der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums von Mitte März 2020 bewilligt bekommen hatten.

Handwerk fordert klaren Fahrplan statt neuem Bürokratiemonster

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte Handwerk BW eine möglichst einfache und transparente Umsetzung angemahnt. In einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses erklärte Hauptgeschäftsführer Peter Haas: "Nun braucht es einen klaren Fahrplan, wie die betroffenen Betriebe zu ihrem Recht kommen."

Kritisch sieht der Spitzenverband vor allem das geplante digitale Antragsverfahren, bei dem die Betriebe erneut aktiv werden müssen. Viele Handwerksunternehmen hätten ihre Unterlagen bereits eingereicht. "Die Ablösung eines Bürokratiemonsters durch ein neues Bürokratiemonster wäre das Letzte, was unsere Betriebe jetzt brauchen", sagte Haas. Der Handwerker dürfe "dafür nicht wieder einen Steuerberater brauchen".

Handwerk BW fordert deshalb ein Verfahren, das – sofern es nicht vollautomatisch ausgestaltet werden kann – verständlich und transparent ist. Offene Fragen zu Fristen, anhängigen Rechtsmitteln oder zur Sozialversicherungsfreiheit müssten klar geregelt werden. "Regierung und Regierungsfraktionen stehen weiterhin bei unseren Betrieben im Wort, dass der Ehrliche nicht der Dumme sein wird", betonte Haas.

Für viele Betriebe geht es um Geld – und um Vertrauen

Mit dem Gesetz endet ein monatelanger Streit zwischen Land und Betrieben. Für viele Handwerksunternehmen, die im ersten Lockdown Umsatzeinbrüche verkraften mussten, geht es dabei nicht nur um Geld, sondern auch um Vertrauen in staatliches Handeln. Nach Angaben der L‑Bank wurden während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige im Land Baden-Württemberg ausgezahlt. fre/dpa