Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber Azubi mit Kind: Das gilt, wenn Kinder krank sind

Wer ein krankes Kind betreuen muss, hat Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für Auszubildende ist die Lohnfortzahlung anders geregelt als für andere Arbeitnehmer. Sie können länger bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. So lange dürfen sie auch zu Hause bleiben.

Teddybär mit Verband
Wenn Kinder unter zwölf Jahren krank sind, können Azubis zuhause bleiben und erhalten dafür den regulären Lohn. Das gilt für bis zu sechs Wochen. - © Shisu_ka - stock.adobe.com

Was gilt für reguläre Arbeitnehmer?

Arbeitgeber sind zur Freistellung der Mitarbeiter verpflichtet, die ein krankes Kind zuhause betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit kommen können. Wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein gültiger Tarifvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält, zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit das Gehalt weiter. Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse dem zu Hause gebliebenen Elternteil ein Krankengeld.

So hat jeder Elternteil pro Kalenderjahr für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden 30 Arbeitstage, Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit.

Wird in dieser Zeit ein Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt, beträgt dieses in der Regel rund 90 Prozent des Nettolohns. Sollte ein Kind ins Krankenhaus kommen, können die Eltern für diese Zeit unbefristet Krankentagegeld beantragen. Die Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren.

Was gilt für Azubis mit Kind?

Müssen Azubis wegen einer Erkrankung ihres Kindes zu Hause bleiben, können sie vom Arbeitgeber jedoch eine längere Lohnfortzahlung verlangen. Sie haben Anspruch auf eine bezahlte Freistellung bis zu sechs Wochen. Damit können Azubis mit krankem Kind deutlich länger bezahlt zu Hause bleiben als andere Beschäftigte.

Der Unterschied ergibt sich daraus, dass für Azubis das Berufsbildungsgesetz und für regulär Beschäftigte das Lohnfortzahlungsgesetz in Kombination mit dem Sozialgesetzbuch gilt. Diesen Anspruch können Sie vertraglich nicht ausschließen.

Wenn vereinbart ist, dass die Krankenkasse in einem solchen Fall ein Krankengeld bezahlt, müssen trotzdem weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Arbeit fernbleiben muss, um das erkrankte Kind zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen.
  • Um das Kinderkrankengeld zu bekommen, muss das Kind unter zwölf Jahre alt oder auf besondere Hilfe angewiesen sein.
  • Außerdem darf es keine andere im Haushalt lebende Person geben, die die Pflege des Kindes übernehmen kann.

Was gilt, wenn das Kind im Urlaub krank wird?

Wird das Kind eines Azubis während des Urlaubs krank, gilt der Urlaub trotzdem als genommen. Urlaubstage, in denen der Azubi das kranke Kind beaufsichtigen musste, werden nicht ersetzt. Im Gegensatz dazu dürfen alle Beschäftigten Urlaubstage nachholen, die ihnen durch eigene Erkrankung verlorenen gegangen sind – also auch Auszubildende oder Werkstudierende. jes