Integration im Handwerk Azubi drohte Abschiebung: Was Chefs vom Fall Hasan lernen können

Ein junger Geflüchteter mitten in der Friseurausbildung – und plötzlich soll er Deutschland in nur sieben Tagen verlassen. Der Fall von Hasan aus Flensburg zeigt, wie verzwickt Integration sein kann – und was Handwerkschefs tun können, damit ihre Azubis mit Fluchthintergrund auf sicherem Boden stehen.

Zwischen Gegenwind, Regen und rauem Klima: Integration im Asylsystem ist oft ein steiniger Weg. - © deagreez - stock.adobe.com

Was tun, wenn ein engagierter Azubi plötzlich von Abschiebung bedroht ist – mitten in seiner Ausbildung, mitten im Einsatz im Betrieb? Diese Frage stellte sich Friseurmeisterin Vanessa Sörensen im Salon Lagerpusch in Flensburg, als ihr Lehrling Hasan von einem Tag auf den anderen vor der Ausreise stand. Der Fall zeigt nicht nur, wie viel Einsatz manchmal nötig ist, um einen motivierten jungen Menschen zu halten – sondern auch, wie wichtig es ist, dass Handwerksbetriebe rechtzeitig Bescheid wissen, welche Schritte sie gehen müssen.

Wie Hasan zum "Traum-Azubi" wurde

Hasan floh 2023 als Minderjähriger aus der Türkei nach Deutschland. In Flensburg kam er bei einer Jugendhilfeeinrichtung unter, lernte schnell Deutsch und wusste schon bald: Er wollte Friseur werden.
Über die Handwerkskammer fand er den Weg in den Salon Lagerpusch von Friseurmeisterin Vanessa Sörensen. Schon nach wenigen Tagen im Praktikum überzeugte er mit seiner Energie, seiner Offenheit und seinem handwerklichen Talent. "Ich habe sofort gesehen, dass er einfach nur eine Chance wollte – er ist mein Traum-Azubi", sagt Sörensen.

Am 1. September 2024 startete er seine Lehre – ein Zukunftsplan war geschmiedet, alles schien gesichert.

Der Stolperstein: Abschiebung trotz Ausbildung

Doch im Frühjahr kam der Schock: Hasan erhielt die Ablehnung seines Asylantrags und sollte Deutschland binnen sieben Tagen verlassen. Für ihn eine traumatische Situation – und für seine Chefin unverständlich: "Man nimmt einem Menschen die Lebensperspektive, obwohl er mitten in der Ausbildung steckt", so Sörensen. Seine Betreuerin Esra Perk erinnert sich an diesen schweren Moment: "Als Hasan den Brief in den Händen hielt, war er überzeugt, dass Deutschland ihn nicht will. Für so einen jungen Menschen ist das wie ein Schlag ins Gesicht."

Digitale Anteilnahme stärkt den Rückhalt

Doch Widerstand bildete sich: Vanessa Sörensen machte den Fall öffentlich. Sie postete ein Video, das innerhalb von 24 Stunden über 1,5 Millionen Aufrufe erreichte. Kunden, Politiker und völlig fremde Menschen meldeten sich, boten Hilfe an und unterzeichneten eine Petition.

Diese Welle der Solidarität gab Hasan neuen Mut. "Er hat erkannt, dass er nicht allein ist – dass so viele Menschen hinter ihm stehen, obwohl sie ihn gar nicht kannten. Das hat ihm unheimlich viel Kraft gegeben".

Parallel dazu lief aber auch der rechtliche Prozess, wie sich Esra Perk von der Jugendhilfeeinrichtung NeoFamilie erinnert. "Gegen die BAMF‑Ablehnung wurde zunächst Klage eingelegt, um Zeit zu gewinnen, während gleichzeitig bei der Ausländerbehörde die Ausbildungsduldung beantragt wurde. Einige Wochen blieben ungewiss, weil die Verfahren sich gegenseitig blockierten – eine enorm belastende Phase für Hasan." Schließlich aber kam die erlösende Nachricht: Die Ausländerbehörde erteilte ihm die Duldung.

Heute gilt: Solange Hasan seine Ausbildung sorgfältig absolviert, darf er in Deutschland bleiben.

Was Handwerkschefs wissen sollten

Der Fall von Hasan zeigt: Ohne klare Vorbereitung und gute Beratung rutscht man als Betrieb schnell in Stresssituationen, die vermeidbar wären. Gleichzeitig gibt es feste Strukturen und Ansprechpartner, die Unternehmern helfen, Geflüchtete rechtssicher in den Betrieb zu integrieren.

  1. Frühzeitig die Handwerkskammer einschalten: In jeder Kammer gibt es Migrations- oder Integrationsbeauftragte, die wissen, welche Unterlagen nötig sind. Sie sind Schnittstelle zu Behörden und kennen Förderprogramme.
  2. Aufenthaltsstatus klären: Entscheidend ist, ob der Bewerber bereits Asyl beantragt hat, geduldet wird oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Für Azubis gibt es die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG). Den Antrag stellt die zuständige Ausländerbehörde.
  3. Rechtzeitig den Vertrag vorbereiten: Ein Ausbildungsvertrag sollte idealerweise sechs bis sieben Monate vor Ausbildungsbeginn vorliegen. Das zeigt Verbindlichkeit und gibt der Behörde Zeit zur Bearbeitung.
  4. Praktikum als Türöffner: Ein kurzes Praktikum zeigt Fähigkeiten, Motivation und Integrationsbereitschaft – oft der beste Beweis für Betriebe und Behörden.
  5. Sprachkenntnisse fördern: Deutsch B1 ist empfohlen, aber kein Muss zu Beginn. Sprachkurse können parallel laufen.
  6. Förderungen nutzen: Programme wie Einstiegsqualifizierungen (EQ) oder Zuschüsse für Sprachkurse gibt es über Arbeitsagentur und Kammern.

Chancen für Betriebe – und für das Handwerk insgesamt

Der Fall Hasan macht deutlich: Integration im Handwerk gelingt, wenn Jugendhilfe, Betriebe und Behörden an einem Strang ziehen. Für Betriebe bedeutet das nicht nur, jungen Menschen eine Chance zu geben, sondern auch selbst von motivierten Nachwuchskräften zu profitieren.

"Es wäre eine Fehlinvestition, wenn wir junge Menschen ausbilden, ihnen Werte vermitteln und sie integrieren – und sie dann wieder abschieben. Das ergibt einfach keinen Sinn", sagt Esra Perk.

Das wichtigste Learning: Am Ende war die Ausbildungsduldung der rechtliche Schlüssel, der Hasan absicherte. Die große Welle an Solidarität hat gezeigt, wie viel Rückhalt ein Betrieb mobilisieren kann – entscheidend bleibt jedoch, dass Ausbilder die formalen Schritte rechtzeitig kennen und gehen. avs