Das Autofahren und der Verkehr werden zunehmend automatisiert. Beim Thema autonomes fahren stellen sich nach Ansicht von Verbraucherschützern wichtige Haftungs- und Datenschutzfragen.

Autos werden künftig nicht nur selbst fahren, sie werden auch mit anderen Autos kommunizieren können. Dafür sind nach Einschätzung von Verbraucherschützern neue Regelungen notwendig. „Wenn Fahrer in Zukunft ihre Hände vom Lenkrad nehmen dürfen, dann muss absolute Klarheit darüber bestehen, was ihre Rechte und Pflichten sind“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit Blick auf die Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes, das in der Ressortabstimmung ist und Anfang 2017 vom Kabinett beschlossen werden soll.
Wichtig ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer vor allem die Frage, wer in einem selbstfahrenden Auto bei einem Unfall haftet: „Hier müssen die Hersteller und nicht die Halter in die Haftung genommen werden“, fordert vzbv-Verkehrsexpertin Marion Jungbluth. „Mit steigender Automatisierung muss der Verbraucher sukzessive aus der Verantwortung genommen werden und eine Verschiebung weg von der Halter- hin zur Herstellerhaftung erfolgen“, heißt es im Forderungskatalog der Verbraucherschützer.
Verbraucherschützer fordern Transparenz der Daten
Mit steigender Automatisierung und Vernetzung des Verkehrs werden nach Ansicht der Verbraucherschützer auch Datenschutz und Datensicherheit immer wichtiger. Dabei steht für Müller eines außer Frage: „Derjenige der fährt, muss Besitzer der Daten sein.“ Sie dürften auf keinen Fall Eigentum einzelner Hersteller sein. Die Verbraucherschützer sprechen sich auch für größtmögliche Transparenz aus. Hersteller und Händler sollten verpflichtet werden, Verbraucher darüber zu informieren, welche Daten zu welchem Zweck erfasst und gespeichert und wie sie gelöscht werden.
Autos ohne ausreichend Datensicherheit nicht zulassen
Der ehemalige FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der mit seiner Kanzlei im Auftrag des vzbv ein Gutachten über die Kontrolle der Daten bei vernetztem und automatisiertem Fahren erstellt hat, fordert insgesamt mehr Datenschutz im Verkehrssektor. Die Einhaltung von festgelegten Mindeststandards von Datenschutz und Datensicherheit müsse die Vorrausetzung für die Zulassung von Fahrzeugen sein und müsse dann auch regelmäßig überprüft werden. Dies gelte in einer Zeit zunehmender Hackerangriffe und der Datensammelwut großer Konzerne umso mehr.
Datenschutz als Wettbewerbsvorteil begreifen
Hersteller können seiner Ansicht nach damit auch bei den Herstellern punkten. „Kluger Datenschutz ist ein Wettbewerbsvorteil“, sagt Baum. Wichtig sei in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Verbraucher dies von den Herstellern einforderten. Baum plädierte außerdem für die Einrichtung einer neutralen Sammelstelle für Fahrzeug- und Verkehrsdaten, einem so genannten Trust Center. Es könne so eine Vermittlerrolle zwischen Dateninhabern und berechtigten Dritten wie der Polizei übernehmen.
Wichtig ist den Verbraucherschützern eine breit angelegte Debatte über die gesetzlichen Mindeststandards für automatisiertes Fahren. Sie dürfe auf keinen Fall auf die Dilemma-Debatte begrenzt werden. Sprich auf die Frage, wie ein Computer eines selbstfahrenden Autos programmiert werden soll, wenn das Auto in einer Zwangssituation zwischen mehreren Unfallkonstellationen entscheiden muss und ein Schaden auf keinen Fall vermieden werden kann.