Die eigenen Initialen auf dem Auto- oder Lkw-Kennzeichen zu haben, ist sehr beliebt. Doch nicht alle Buchstaben- oder Zahlenkombinationen sind erlaubt. Die Zulassungsämter können die Ausstellung von Kürzeln wie NS, SA oder HH verweigern.

Die eigenen Initialen auf dem Autokennzeichen zu haben ist sehr beliebt. Manche Buchstaben- oder Zahlenkombinationen können bei der Zulassung eines Fahrzeugs für den Straßenverkehr aber abgelehnt werden. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um Kombinationen handelt, die eindeutig als Kürzel oder Worte mit dem Dritten Reich in Verbindung stehen oder eindeutig als Zeichen Rechtsradikaler zu erkennen sind.
Dazu zählen Bundesweit etwa die Kombinationen HJ, KZ, SA und SS. Von Seiten der Bundesregierung heißt es dazu: "Aufgrund der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten der Buchstaben untereinander können sich Wörter und Begriffe ergeben, die politischen, institutionellen oder sonstigen Deutungen zugänglich sind." In der DDR waren die Kürzel im Übrigen ebenfalls untersagt.
88, 18, 14, 28
Je nach Bundesland gibt es noch weitere Buchstabenverbindungen, die von den Ämtern nicht ausgestellt werden . Bei den Zahlen handelt es sich um die 88 (Code für "Heil Hitler"), die 14 (Anspielung auf die American Nazi Party aus den U SA), die 18 (Code für die Initialen Adolf Hitlers) und gegebenenfalls die 28 (Code für "BH"; Anspielung auf die verbotene Skinhead-Organisation "Blood & Honour").
In Bayern steht neben den oben genannten Kombinationen auch NS, AH, HH, N-PD und neuerdings N-SU auf der Liste. Nach Angaben von Spiegel Online wird in Schleswig-Holstein auch die Kombination IZ-AN des Landkreises Steinburg nicht herausgegeben, da sie rückwärts gelesen das Wort "Nazi" ergibt. Auch HEI-L aus dem Kreis Dithmarschen sei dort untersagt.
"Die guten Sitten"
Grundlage für die Verbote ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wunschkennzeichen werden im überwiegenden Teil der Fälle von den Behörden gestattet – meist gegen eine Gebühr. Allerdings können solche Wünsche mit Verweis auf Paragraf 8 Absatz 1 der FZV abgelehnt werden. Dort heißt es nämlich: "Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen."
Nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums handelt es sich bei den Buchstabenkombinationen um "unerwünschte Wortbildungen". In einem gemeinsamen Fachausschuss für Fahrzeugzulassung von Bund und Ländern wurde festgehalten, dass es in den Ländern entsprechende Erlasse, Empfehlungen oder Weisungen geben soll, bestimmte Kombinationen möglichst zu vermeiden.
Ob diese Empfehlung in den Ländern durchgesetzt wird oder nicht, liegt ausschließlich in deren Ermessen. Festzuhalten bleibt daher, dass solche Kombinationen also in manchen Bundesländern trotzdem ausgestellt werden können, solange sie nicht ausdrücklich verboten sind. Es liegt dann immer im Ermessen des einzelnen Zulassungsamtes. Es entscheidet, wann gegen die "guten Sitten" verstoßen wird.
Beispiele verbotener Kombinationen und ihre Bedeutung:
HJ = Hitlerjugend
NS = Nationalsozialismus
KZ = Konzentrationslager
SA = Sturmabteilung
SS = Schutzstaffel
SD = Reichssicherheitsdienst
N-SU = Nationalsozialistischer Untergrund
N-PD = Nationaldemokratische Partei Deutschlands.
SK-IN = Skinhead