Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist und nach einer schweren Erkrankung wie einem Herzinfarkt wieder hinter das Steuer will, muss sich von einem Internisten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation gründlich untersuchen lassen. Die Bescheinigung eines arbeitsmedizinischen Zentrums reicht dafür nicht mehr aus.

Im Falle eines Kraftfahrzeugführers, der nach seinem Herzinfarkt statt des geforderten Gutachtens lediglich eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Kölner Zentrums für Arbeitsmedizin vorlegte, urteilte nun das Oberverwaltungsgericht Münster. Eine derartige Bescheinigung sei nach der Meinung des Rechtsanwaltes der zuständigen Verkehrsbehörde "keine begründete Darstellung der Anamnese, Medikation, des Untersuchungsbefundes, sondern nur die Empfehlung einer Auflage zur jährlichen kardiologischen Kontrolluntersuchung".
Gericht sieht Mindesterfordernisse nicht erfüllt
Die Ablehnung der Bescheinigung liegt darin begründet, dass das Gericht die Mindesterfordernisse, die an ein entsprechendes Gutachten zu stellen sei, nicht erfüllt sah. Die Richter gaben der Behörde Recht, die in dieser Bescheinigung keine hinreichende Bedeutung beimaß und ein neues verkehrsmedizinisches Gutachten forderte.
Fachärztin für Innere Medizin und Arbeitsmedizinerin, Gabriele Wolters vom Zentrum für Arbeitsmedizin im westfälischen Rheine, relativiert den Gerichtsentscheid: "Wenn ich als Fachärztin für Arbeitsmedizin und Internistin eine verkehrsmedizinische Qualifikation habe, die in der Regel viele Arbeitsmediziner aufweisen können, stellt sich die Frage nicht, ob eine Bescheinigung des arbeitsmedizinischen Zentrums alleine ausreicht oder nicht. Dann sind für die Verkehrsbehörde alle Kriterien erfüllt."
Bundeanstalt legt Begutachtungs-Leitlinien fest
Wie andere Mediziner mit dieser Qualifikation auch, muss sich Wolters bei der Untersuchung des Patienten an die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) halten. Hier wird in einer Expertenkommission genau festgelegt, welche Untersuchungen bei welcher Erkrankung notwendig sind, um festzustellen, ob der Fahrzeugführer wieder hinter das Steuer darf oder vorerst nicht. "In solchen Fällen wird vor allem das Kontrastsehen des Patienten untersucht. Routinemäßig wird er auch hinsichtlich von Schlafapnoe, Diabetes, Alkohol und Drogen gecheckt. Bei Patienten über 50 Jahren wird zusätzlich ein EKG gemacht", so Wolters weiter.
Die Verkehrsbehörden wollen sicher gehen, dass der Patient wieder medizinisch verbrieft im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte ist. Dafür ist ein gründliches Gutachten nötig, dass eine klare Aussage darüber trifft, wann der Patient wieder fahrtüchtig ist und ob er den Stress- sowie Belastungssituation im Straßenverkehr körperlich standhalten kann.
Autofahrer können sich hier die Begutachtungs-Leitlinien zur Fahreignung des BASt kostenlos herunterladen und nachschauen, welche Untersuchungen bei der entsprechenden Erkrankung verkehrsmedizinisch notwendig sind. fl/dapd