Am 1. Juli 2014 wird in Deutschland die Warnwestenpflicht eingeführt. Das hat der Bundesrat beschlossen. Betroffen sind Pkw, Lkw und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen.
Der ADAC rät allen Autofahrern, die noch keine Warnweste an Bord haben, zügig eine entsprechende Weste nach der europäischen Norm EN 471 zulegen und sie wie das Warndreieck stets mitführen.
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn.
Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei.
Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.
