Gefährliche Kurve, starkes Gefälle oder Wildwechsel: Vom 1. April an sollten Autofahrer bei Gefahrzeichen vom Gas gehen. Sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro.
"Die Straßenverkehrsordnung schreibt jetzt eindeutig vor, dass Autofahrer an angekündigten Gefahrenstellen ihre Geschwindigkeit verringern müssen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte der R+V Versicherung. Auch wenn es keine vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung gibt: Autofahrer müssen ihr Fahrzeug ständig unter Kontrolle haben und bei Gefahr schnell anhalten können, so die Straßenverkehrsordnung.
Falschparken wird ebenfalls spürbar teurer. Wird die Parkzeit um eine gute halbe Stunde überzogen, kostet das zehn Euro, noch sind es fünf Euro. Wer die Parkdauer noch länger überschreitet, muss schon tiefer in die Tasche greifen. Ab drei Stunden Überziehung zahlen Falschparker künftig 30 Euro.
Weitere Änderungen zum 1. April 2013
Höhere Verwarnungsgelder für Fahrradfahrer: Wer nicht auf dem Radweg fährt oder in falscher Richtung unterwegs ist, muss künftig 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radfahrer dann ebenfalls 20 Euro. Bis zu 35 Euro bezahlen Radler, die falsch in eine Einbahnstraße abbiegen. Wer in der Fußgängerzone nicht absteigt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen.
Fahrradfahrer dürfen Radwege auf der linken Straßenseite nur noch nutzen, wenn Schilder dies erlauben. Zudem gelten Ampeln jetzt auch für Radfahrer, sofern es keine speziellen Lichtzeichen für Radler gibt. In Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer ein Limit von 30 km/h.
Motorräder dürfen tagsüber jetzt wahlweise mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. Nachts und bei schlechter Sicht müssen Motorradfahrer das Abblendlicht einschalten. dhz
