Die Pläne der EU-Kommission bezüglich der Hauptuntersuchung (HU) scheinen nicht nur ältere Pkw zu betreffen, sondern auch Kleinkrafträder und Roller, die schneller als 25 km/h fahren. Darüber informierte der ADAC.
Offenbar wird in Brüssel nicht nur geplant, dass ältere Pkw jährlich zum TÜV müssen, sondern dass künftig auch Kleinkrafträder und Roller regelmäßig zur HU vorgefahren werden müssen. Geplant sei, dass Neufahrzeuge nach vier Jahren erstmals zur Überprüfung müssen, dann nach zwei Jahren und anschließend jährlich.
Bislang unterliegen die Kleinkrafträder überhaupt keiner Prüfpflicht. „Kleinkrafträder können heute zulassungsfrei und kostengünstig mit dem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Betroffen wären etwa 1,5 Millionen Kleinkrafträder, die vor allem von Jugendlichen gefahren werden.
Bereits vor zwei Wochen war die Absicht der EU-Kommission durchgesickert, dass ältere Pkw und Motorräder künftig jährlich zur HU gebracht werden müssen. Fahrzeuge, die vor ihrem siebten Zulassungsjahr 160.000 Kilometer Laufleistung erreicht haben, müssten ebenfalls jedes Jahr zu einer Prüforganisation gebracht werden.
Die EU hatte den Vorschlag damit begründet, dass technische Mängel als Unfallursache mit zunehmendem Fahrzeugalter ansteigen würden.
