Der Führerschein verliert im nächsten Jahre seine lebenslange Gültigkeit. Alle Führerscheine, die vom 19. Januar an von den Behörden ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Vor diesem Datum ausgestellte Führerscheine gelten bis zum 18. Januar 2033. Das schreibt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie fest.
Der Umtausch nach 15 Jahren dient der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit wie bisher nicht verbunden. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Solche Untersuchungen würden jedoch weiterhin für bestimmte Berufsgruppen wie für Bus- und Berufskraftfahrer gelten.
Auf den er sten Blick sehen die neuen und die alten EU-Kartenführerscheine fast identisch aus. Auf der Rückseite sind jetzt allerdings alle 15 EU-weiten, einheitlichen Fahrerlaubnisklassen inklusive der neuen Zweiradklassen AM und A2 sowie zwei nationale Klassen (L und T für landwirt- oder forstwirtschaftliche Zug- beziehungsweise Arbeitsmaschinen) aufgeli stet. Außerdem ist jeder Führerschein mit einem Ablaufdatum versehen. ste
