Elektroautos werden künftig zehn statt fünf Jahre von der Steuer befreit. Allerdings gilt das nur für Fahrzeuge, die bis Ende 2015 zugelassen werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Der Beschluss dient dem Ziel des Kabinetts, bis zum Jahr 2020 eine Million E-Autos auf die Straßen zu bringen.
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen werden, gilt eine Steuerbefreiung von fünf Jahren. Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes tritt auch eine Erweiterung der Steuerbefreiung auf alle Elektrofahrzeuge in Kraft. Damit gilt sie künftig nicht mehr nur für Pkws, sondern auch für Nutzfahrzeuge, was viele Handwerker freuen dürfte.
Steuerbefreiung reicht nicht aus
Ob das Ziel der Bundesregierung allein mit einer Steuerbefreiung zu schaffen ist, wird von DHZ-Nutzfahrzeugexperte Robert Domina allerdings bezweifelt. Er hat nach einem ausführlichen Praxischeck mit dem Renault Kangoo Z.E. die Betriebskosten des rein elektrisch betriebenen Kastenwagens mit einem baugleichen Transporter mit Dieselantrieb verglichen. Das Ergebnis: Erst nach knapp 39 Jahren zieht der Kangoo mit Elektroantrieb mit seinem „Diesel-Bruder“ gleich.
Fazit von Autoexperte Domina: „Eine Steuerbefreiung von E-Autos ist zu wenig, um eine größere Käuferschicht zu gewinnen.“ Er verweist auf Renaults Heimatland Frankreich, wo der Staat für die Anschaffung von Elektroautos einen Zuschuss von 5000 Euro gewährt. ste
