Neue Vorschrift gilt auch für Touristen Frankreich will Autofahrer zum Alkoholtest verpflichten

Ab dem 1. Juli 2012 muss in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Wie der Automobil-Club Verkehr (ACV) berichtet, gilt diese Vorschrift auch für Touristen, die das Land mit ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen.

© ACV

Nach Ablauf einer Eingewöhnungsphase, die bis zum bis 31. Oktober 2012 gelten soll, werde bei Zuwiderhandlungen eine Verwarnungsgebühr von elf Euro fällig.

Der Einweg-„Ethylotest“ soll zwischen einem Euro und 1,50 Euro kosten, sei unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig und werde in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein.

Bei dieser Regelung handelt es sich, wie der ACV erfuhr, um eine ausschließlich auf Frankreich bezogene Maßnahme, mit der das Nachbarland die ständig steigende Zahl von Alkoholunfällen  senken will. In Deutschland sei Ähnliches zumindest derzeit nicht geplant. dhz