Ausbildungsserie Ausbildung im Ausland: Infos und Vorteile für Betriebe

Den Azubi ins Ausland schicken, damit er dort seine Ausbildung fortsetzt? Das ist möglich, aber was haben Betriebe davon? Wie lange darf der Auslandsaufenthalt höchstens dauern? Und wie sieht es mit der Berufsschulpflicht während dieser Zeit aus? Elf Fragen und Antworten für Ausbilder und Auszubildende.

In der Regel genießen Lehrlinge, die für ihre Ausbildung ins Ausland geschickt werden, den Schutz der deutschen Sozialversicherung innerhalb der Europäischen Union. - © marqs - stock.adobe.com

Im Berufsschulunterricht wurde darüber gesprochen, dass Lehrlinge Teile ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren können. Der Auslandsaufenthalt wird rechtlich als Teil der Ausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient. Das ist der Fall, wenn im Ausland vermittelte Ausbildungsinhalte dem Gegenstand der inländischen Ausbildung entsprechen, Sprachkenntnisse vermittelt werden oder sonstige Kenntnisse und Fertigkeiten auf persönlicher und fachlicher Ebene erworben werden.

Ausbildung im Ausland: Nützliche Fakten

Welchen rechtlichen Einfluss hat die Zeit im Ausland?

Ein Auslandsabschnitt während der Ausbildung hat keinen rechtlichen Einfluss auf das Lehrverhältnis. Es kommt auch zu keiner Unterbrechung der Lehrzeit.

Wie lange darf die Auslandsausbildung höchstens dauern?

Die Gesamtdauer des Auslandsaufenthalts darf ein Viertel der in den Ausbildungsordnungen festgelegten Gesamtdauer nicht überschreiten. Bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer wäre demnach ein Auslandsaufenthalt von maximal neun Monaten möglich. Anrechnungen oder Verkürzungen der Ausbildungszeit bleiben unberücksichtigt.

Wann wird der Auslandsaufenthalt vertraglich festgehalten?

Der Auslandsaufenthalt kann bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststehen. In diesem Fall kann er direkt im Ausbildungsvertrag vermerkt werden. Bei einer späteren Entscheidung müsste der Lehrling mit seinem Ausbilder eine Vertragsänderung vereinbaren.

Was ist bei einem längeren Aufenthalt sinnvoll?

Bei Auslandsaufenthalten von mehr als vier Wochen kann ein gesonderter Ausbildungsplan mit der zuständigen Ausbildungsberatung abgestimmt werden. Damit ist auch die Maßnahme abgesichert. So wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Deshalb muss die zuständige Stelle über den Auslandsaufenthalt informiert werden. Der Plan kann auch ein Vertrag zwischen Ausbildenden und einer Vertretung des aufnehmenden Betriebs sein. Darin werden Rechte und Pflichten sowie Ausbildungsinhalte festgelegt.

Wer zahlt die Ausbildungsvergütung?

Der Betrieb kann die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthaltes weiterbezahlen.

Auslandsaufenthalt gleich Urlaub?

Der Ausbilder darf seinem Lehrling im Ausland keine Urlaubstage anrechnen. Die Zeit dient zur Ausbildung und nicht der Erholung.

Welche Unterstützung gibt es für externe Lernaufenthalte?

Hierfür gibt es Fachkräfte in entsprechenden Einrichtungen oder bei der zuständigen Stelle. Sie beraten über rechtliche und versicherungstechnische Angelegenheiten, helfen bei der Suche nach geeigneten Partnerunternehmen und bereiten Auszubildende im Vorfeld auf den Auslandsaufenthalt vor. Dazu gehören beispielsweise Fragen zur Unterbringung oder zu notwendigen Sprachkenntnissen. Lehrlinge können sich auch in verschiedenen Online-Portalen wie dem des Bundesinstituts für Berufsbildung informieren.

Befreiung für die Berufsschule nötig?

Für die Zeit seines Auslandsaufenthalts muss der Lehrling eine Beurlaubung von der Berufsschulpflicht bei der Berufsschulverwaltung beantragen. Hierauf hat er einen Anspruch. Er muss im Ausland keine vergleichbare Berufsschule besuchen. Den versäumten Berufsschulstoff muss er nachholen.

Greift die deutsche Sozialversicherung?

In der Regel genießen Lehrlinge, die für ihre Ausbildung ins Ausland geschickt werden, den Schutz der deutschen Sozialversicherung innerhalb der Europäischen Union. Für Länder außerhalb der EU gilt das nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. In diesem Fall müssen sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, um sich die Entsendung und die Geltung der deutschen Sozialversicherung für das jeweilige Land bescheinigen zu lassen.

Wo werden neue Kenntnisse vermerkt?

Die während des Aufenthalts erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sollten vom Auszubildenden dokumentiert werden. Hierfür können sie den Europass Mobilität der Europäischen Union verwenden. Darin werden die Art und die Inhalte der Ausbildung im Ausland genau bescheinigt.

Welche Vorteile hat der Betrieb vom Auslandsaufenthalt?

Hier eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Vermehrte Anziehungskraft als Ausbildungsbetrieb
  • Stärkung der Position im Wettbewerb um gute Bewerberinnen und Bewerber
  • Qualitative Aufwertung in der Ausbildung
  • Mehr neue Ideen durch den Blick über den Tellerrand
  • Bindung an Beruf und Betrieb
  • Selbstständigkeit von Nachwuchskräften fördern
  • Profitieren von Wissen, Können, Methoden und Sichtweisen
  • Kontakte ins Ausland knüpfen
  • Erwerb von Sprachkompetenzen und neuer Wertvorstellungen
  • Lehrlinge kommen reifer und selbstständiger zurück
  • Mehr Eigeninitiative durch Selbstorganisation des Aufenthalts

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.