Ausbildungsgarantie beschlossen Aus- und Weiterbildungsgesetz kommt, Bildungswende bleibt aus

Arbeitsminister Heil spricht von einem "guten Tag für die Fachkräftesicherung". Das beschlossene Aus- und Weiterbildungsgesetz werde mehr junge Leute in eine Ausbildung bringen. Der Handwerksverband ist weniger euphorisch.

Durch die Übernahme von Unterkunfts- und Fahrtkosten sollen junge Menschen ermutigt werden, künftig auch weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze anzunehmen. - © picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Neben dem Beschluss des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes will die Ampel auch mit der Verabschiedung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes den Fachkräftemangel in Deutschland abfedern. "Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftesicherung in Deutschland", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz werde der Weg in eine Ausbildung etwa über eine bessere Berufsorientierung gestärkt und Weiterbildung in – vom Strukturwandel betroffenen Branchen – mit neuen Instrumenten wie dem Qualifizierungsgeld unterstützt.

Handwerk: Wo bleibt Gesetz zur Aufstiegsfortbildung?

Das Handwerk sieht im Beschluss Licht und Schatten. "Das Weiterbildungsgesetz geht nicht den Schritt, das bestehende Ausbildungsengagement zu stützen, zu fördern und perspektivisch sogar zu erhöhen", sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Dafür müsse die bereits angekündigte Novelle des Gesetzes zur Aufstiegsfortbildung zeitnah angestoßen werden. Mit dem Weiterbildungsgesetz würde nicht die notwendige Bildungswende eingeleitet.

Ausbildungsgarantie beschlossen

Das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aus- und Weiterbildung sieht vor, dass Auszubildende und Praktikanten unter anderem bei Unterkunft- und Fahrtkosten unterstützt werden, so dass sie auch weiter weg ein Praktikum absolvieren oder eine Lehre beginnen können. Außerdem soll es eine Ausbildungsgarantie geben. In Regionen, in denen mehr Schulabgänger einen Ausbildungsplatz suchen als Ausbildungsplätze angeboten werden, soll den Betroffenen ermöglicht werden, eine außerbetriebliche Ausbildung anzufangen. Die betriebliche Ausbildung solle aber den Vorrang haben, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zuvor.

Konkurrenz durch außerbetriebliche Angebote vermeiden

Dies ist nach den Worten von Handwerkspräsident Dittrich auch geboten: "Bei der Umsetzung der Ausbildungsgarantie vor Ort muss sichergestellt werden, dass außerbetriebliche Angebote nicht in Konkurrenz zu den betrieblichen Angeboten treten", forderte er. Eine festgeschriebene Einbindung der Handwerkskammern als zentraler, regionaler Akteur in der Berufsbildung hätte das sichergestellt. Stattdessen soll über die Arbeitsagenturen die Auswahl der Regionen mit einer "erheblichen Unterversorgung" an betrieblichen Ausbildungsplätzen erfolgen, in denen ein Anspruch auf ein außenbetriebliches Ausbildungsangebot bestehen wird, bemängelte er. 

Keine Ausbildungsumlage

Dittrich verwies auf das überdurchschnittlich hohe Ausbildungsengagement im Handwerk. "Dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, liegt an fehlenden Bewerberinnen und Bewerbern", betonte er. Gerade kleine und mittlere Betriebe stünden vor einer besonderen Herausforderung, junge Menschen frühzeitig zu erreichen und für eine Ausbildung zu gewinnen. "Dass Betriebe nicht zusätzlich durch eine Ausbildungsumlage belastet und Auszubildende durch den erhöhten Mobilitätszuschuss unterstützt werden, sind wichtige Impulse", ergänzte er.

Neu: Qualifizierungsgeld für Weiterbildung

Wie die Ampel weiter beschloss, sollen Betriebe im Strukturwandel bei Weiterbildungsmaßnahmen stärker finanziell unterstützt werden. So soll es als neues Instrument ein so genanntes Qualifizierungsgeld als Lohnersatz geben. Gedacht wird dabei etwa an Beschäftigte in der Auto-Zulieferindustrie, die sich durch die Umstellung von Verbrenner auf Elektro weiterqualifizieren müssen. Vorgesehen ist auch, kleine und mittelständische Unternehmen durch vollständige Übernahme von Lehrgangskosten stärker bei der Weiterbildung zu unterstützen.