Union und FDP wollen die Finanzlöcher bei der Arbeitslosen- und Krankenversicherung mit Steuergeldern in Milliardenhöhe stopfen. Der erwogene dritte Nachtragshaushalt 2009 ist vom Tisch, weil dieser verfaasungsrechtlich bedenklich gewesen wäre.
Aus für Schattenhaushalt
Der Zuschuss in Höhe von rund 20 Milliarden Euro soll im Bundeshaushalt 2010 berücksichtigt werden und Beitragserhöhungen für Arbeitnehmer möglichst verhindern, sagten Kanzleramtsminister Thomas de Maiziére (CDU), FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms und Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) am Rande der Koalitionsverhandlungen. Zu diesem Zweck ist für das kommende Jahr die Einrichtung eines Sondervermögens vorgesehen. De Maizière bezeichnete den geplanten Zuschuss für 2010 als "Schutzschirm für Arbeitnehmer" in der Krise. Nach Angaben der künftigen Koalitionäre fließt das bisher für das kommende Jahr vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) von etwa 20 Milliarden Euro in das Sondervermögen ein. Dieses ist im geltenden Haushaltsplan bereits berücksichtigt. Der Großteil des Zuschusses geht an die BA, ein weiterer Teil soll krisenbedingte Einnahmeausfälle in der Krankenversicherung ausgleichen. De Maizière sagte: "Es geht nicht um die Nachfinanzierung von überbordenden Ausgaben, sondern es geht um den Schutz vor dem Wegfall von Einnahmen."
Solms hob hervor, dass die Auszahlung der Zuschüsse "an strenge Kriterien gebunden werden" müssten. Die künftigen Koalitionäre hoben hervor, dass das vorgesehene Sondervermögen so ausgestaltet werde, dass die haushaltsrechtlichen Anforderungen im Hinblick "auf die gebotene Transparenz" eingehalten würden. Laut de Maizière steht das Vorhaben auf einer "sehr sauberen" und "verfassungsmäßigen" Grundlage. Eine Entscheidung über das Vorgehen in den Jahren 2011 bis 2013 steht den Angaben nach noch aus. Ab 2011 lässt die Schuldenbremse im Grundgesetz kein erneutes Sondervermögen mehr zu.
Zuvor hatte es heftige Kritik auch in den Reihen der Union an dem ursprünglich vorgesehenen Schattenhaushalt gegeben, mit dem die Defizite der Sozialversicherungen in der nächsten Legislaturperiode gedeckt werden sollten. Verfassungsmäßige Bedenken gab es insbesondere gegen einen dritten Nachtragshaushalt 2009. Nach Angaben der «Bild»-Zeitung drohte dadurch eine deutlich höhere Neuverschuldung für dieses Jahr, statt etwa 50 Milliarden fast 90 Milliarden Euro. Das Vorhaben stand zudem im Widerspruch zum "Jährlichkeitsprinzip", wonach immer alle Einnahmen und Ausgaben für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden müssen.
Der Haushaltsentwurf der scheidenden schwarz-roten Bundesregierung sieht für 2010 eine Rekord-Neuverschuldung in Höhe von rund 86 Milliarden Euro vor. Ausgegeben werden sollen demnach im nächsten Jahr 327,7 Milliarden Euro.
ddp
