Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den "Hygiene-Pranger" vorläufig gestoppt. Das Bayerische Gesundheitsministerium will die Veröffentlichung von Hygienemängeln bei Betrieben aussetzen, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Das Handwerk atmet auf.
Mirabell Schmidt
Mit einer Eilentscheidung vom 18. März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Landeshauptstadt München vorläufig untersagt, lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel auf der Internetplattform des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu veröffentlichen (LGL). Geklagt hatten Münchner Gastronomiebetriebe, um sich gegen die gängige Praxis zu wehren.
Auf Grundlage einer bundesrechtlichen Regelung sind Behörden dazu verpflichtet, über Verstöße im Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts zu informieren (§40 Abs. 1a LFGB). Dafür genügt ein "hinreichender Verdacht" auf hygienische Mangel, Gesundheitsgefährdung oder Täuschung. Bis dato wurden bayerische Betriebe, die bei einer Kontrolle durch Hygienemängel aufgefallen waren, in einer Liste auf der Internetseite des LGL, dem sogenannten "Hygienepranger", für jeden einsehbar aufgelistet.
Richter: Unvorhersehbare Verwaltungspraxis
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit "erheblichen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung". Die Richter bezweifelten nicht nur die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und deren Konformität mit Europäischem Recht. Da Mängel im Internet häufig veröffentlicht wurden, als sie bereits behoben waren, stellten die Richter zudem die Notwendigkeit der Veröffentlichung in Frage. Die Verwaltungspraxis sei "unvorhersehbar".
Der bayerische Fleischerverband begrüßte den Beschluss als folgerichtige Entscheidung. "Wir hoffen, dass wir jetzt zu vernünftigen Lösungen kommen", sagte Georg Schlagbauer gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung. Man müsse einem Betrieb auch Zeit für Nachsorge geben. Einen kleinen Handwerksbetrieb könne das Anprangern in den Ruin treiben. "Unsere Einsprüche gegen die Veröffentlichung haben in den letzten Wochen bereits Erfolg gehabt. Die Entscheidung musste daher so ausfallen", so Schlagbauer weiter.
Der Beschluss zieht weitere Konsequenzen nach sich.
Liste bayernweit ausgesetzt
Zwar gilt der Beschluss formal nur für die bayerische Landeshauptstadt. Die grundlegenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit deuten aber auf eine größere Tragweite hin. Ähnliche Entscheidungen über die bundesrechtliche Regelung, welche die obersten Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereits Anfang März und im Dezember getroffen hatten, bestätigen das. Auch dort war die Veröffentlichung von Betrieben, die bei Kontrollen Mängel aufwiesen, gestoppt worden.
Das Bayerische Gesundheitsministerium stuft die Folgen der Entscheidung scheinbar ebenfalls als umfassend ein. Denn bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage werden bayernweit keine Mängel mehr auf der Internetseite veröffentlicht. Der Bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber sieht nun den Bund in der Pflicht: "Um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Transparenz und Information bei erheblichen Hygieneverstößen auch künftig entsprechen zu können, muss jetzt der Bund das Gesetz überarbeiten." Dafür sind die Länder bereits in Gesprächen mit dem Bund.
"Überfällige Entscheidung"
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) befürwortet die Reaktion des Gesundheitsministeriums. BHT-Präsident Heinrich Traublinger. "Die Entscheidung, bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen vorerst keine Informationen mehr in die 'Pranger-Liste' einzustellen und bereits bestehende Eintragungen auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu löschen, ist konsequent und überfällig.“
