Das neue Jahr startet man gerne mit einer Aufräumaktion. Lesen Sie hier, welche steuerlich relevanten Belege und Unterlagen Sie jetzt getrost entsorgen können.
Aufbewahrungsfristen für Steuerbelege 2025
Die im Download aufgezählten steuerlich relevanten Unterlagen können seit dem 1. Januar 2025 vernichtet werden, wenn
bei zehnjähriger Aufbewahrungsfrist der letzte Eintrag in den Büchern oder die Aufstellung des Jahresabschlusses im Jahr 2014 erfolgte.
bei sechsjähriger Aufbewahrungspflicht der letzte Eintrag in den Büchern im Jahr 2018 erfolgte.
Für Buchungsbelege gilt neuerdings eine nur noch achtjährige Aufbewahrungsfrist. Buchungsbelege sind üblicherweise Rechnungen, Rechnungskopien, Lieferscheine, Lohn- und Gehaltslisten, Lohnabrechnungen, Werkstattrechnungen, Zahlungsanweisungen und Quittungen.
Wichtig: Sind die Steuerbescheide der Jahre, für die eigentlich keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht, noch nicht bestandskräftig (zum Beispiel wegen laufender Betriebsprüfung), sollten sämtliche Steuerbelege bis zur Bestandskraft der Steuerbescheide – also länger als gesetzlich vorgeschrieben – aufbewahrt werden.