Aufbewahrungsfrist läuft aus

DDR-Lohnunterlagen klären

Aufbewahrungsfrist läuft aus

Die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben laufen zum 31. Dezember 2011 aus. Für Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, bedeutet das: Wenn sie noch keine Klärung, das heißt Vervollständigung, ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten sie dies unbedingt beantragen. Denn eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.

Betroffen sind laut der Deutschen Rentenversicherung die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben könnten. Bei den 2,3 Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung geführten Versicherungskonten in den neuen Bundesländern seien noch 12 Prozent, also etwa 286.000 Konten, nicht vollständig geklärt.dhz

Informationen und Antragsunterlagen für eine Kontenklärung unter www.deutsche-rentenversicherung.de