Gewerbeflächen gibt es genug - Fallstricke auch
Auf die grüne Wiese
Bei der Vermarktung von Gewerbegebieten ist unter den Städten und Gemeinden ein regelrechter Wettbewerb entbrannt. Von der Ansiedlung von Unternehmen erhoffen sich viele Kommunen nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern auch Einnahmen über die Gewerbesteuer.
Dabei sind den Gemeinden in erster Linie Industrieunternehmen willkommen, weshalb die meisten der angebotenen Gewerbeflächen und -immobilien für Handwerksbetriebe zu groß sind. Trotzdem dürfte auch der Unternehmer aus dem Handwerk fündig werden, wenn er einen neuen Standort sucht. Denn das Angebot ist in vielen Regionen größer als die Nachfrage.
Bei der Suche nach einer Immobilie sind die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Landkreise der erste Ansprechpartner für Unternehmen. Spätestens wenn eine auf den ersten Blick geeignete Gewerbefläche oder Immobilie gefunden ist, sollte jedoch auch die zuständige Handwerkskammer zu Rate gezogen werden, denn es gibt viele Auflagen zu beachten.
„Wer Ärger mit der Gewerbeaufsicht vermeiden möchte, sollte mit uns Kontakt aufnehmen“, rät Thomas Brommer von der Handwerkskammer der Region Stuttgart. Insbesondere „heranrückende Wohnbebauung“ könne für bestimmte Gewerke später zum Problem werden, etwa bei Maschinenlärm von Schreinereien oder Schlossereien. Wenn sich Wohngebiete schon in Sichtweite befinden, sei auf alle Fälle Vorsicht geboten. Karl-Heinz Grimm, Betriebsberater der Handwerkskammer Halle (Saale), empfiehlt den Unternehmern, das öffentliche Planungsrecht stets im Auge zu behalten.
Wenn Kommunen für die von ihnen erschlossenen Flächen im Gewerbegebiet keine Abnehmer finden, versuchen sie mitunter die Areale umzuwidmen. Dann wird zum Beispiel aus einem Gewerbegebiet ein Mischgebiet oder aus einem Misch- ein Wohngebiet - mit jeweils strengeren Auflagen für produzierendes Gewerbe. Allerdings können vor jeder Umwidmung alle Betroffenen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ihre Bedenken anmelden. Auch die Handwerkskammer darf eine Stellungnahme abgeben. Allerdings sei es laut Karl-Heinz Grimm immer besser, wenn betroffene Unternehmer in Absprache mit ihrer Handwerkskammer selbst ihre Einwände anmelden. Auf jeden Fall sei Eile geboten, denn bei öffentlichen Anhörungen sind enge Fristen gesetzt.
Die Umwidmung von Gewerbegebieten ist besonders in den neuen Bundesländern, wo es an finanzkräftigen Investoren fehlt, eine nicht unübliche Praxis. Viele Gewerbegebiete wurden zudem mit zweckgebundenen Fördergeldern erschlossen. Halten die Kommunen die Anforderungen nicht ein, droht die Rückzahlung der Fördergelder. In diesem Fall können die Kommunen Erschließungsbeiträge - etwa für Straßen- oder Kanalbau - auf die Anlieger umlegen.
Wer sich für eine Fläche im Gewerbegebiet interessiert, sollte also nicht nur auf eine gute Verkehrsanbindung achten und den Bodenrichtwert prüfen. Finanzierung, Umweltschutzauflagen, Arbeitsstättenverordnung - es gibt viele Aspekte, die Beachtung erfordern. Da können Fehlentscheidungen schnell kostspielige Nebenwirkungen haben.
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