Versicherungen Auch für KI braucht es Versicherungsschutz

Dass die KI längst auch das Handwerk erobert hat, ist unbestritten. Dass das allerdings auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, hat noch nicht alle erreicht.

Bäcker
Bäcker können KI beispielsweise zur Mengenprognose nutzen. - © www.amh-online.de

Goldschmiede oder Tischlereien nutzen sie für kreative Entwürfe, Bäckereien zur besseren Prognose von Backmengen und in der Augenoptik unterstützt sie bei der Netzhaut-Analyse. Künstliche Intelligenz ist längst im Handwerk angekommen. Sie hilft bei Verwaltungsaufgaben oder bei der Planung von Prozessen. Und auch Chatbots für den Kundenservice gehören inzwischen in vielen Betrieben zum Alltag.

Entsprechend lang ist auch die Aufzählung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks auf die Frage, welche Rolle die KI im Handwerk spielt. Und auch wenn "sie handwerkliches Können in absehbarer Zeit nicht ersetzen wird", wie es dort heißt, so geht man doch davon aus, dass sie im Handwerk immer mehr dazu beitragen wird, "Prozesse effizienter zu machen, neue Gestaltungsspielräume zu eröffnen oder den Kontakt zu Kunden zu verbessern".

Ein Drittel der Betriebe hat KI erprobt oder eingeführt

Eine Einschätzung, die sich auch durch Zahlen belegen lässt. Allein in Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Drittel der Handwerksbetriebe KI-Anwendungen im Betrieb erprobt oder eingeführt, wie es der KI-Index Handwerk NRW 2024 auswies. Wobei die Experten des ZDH davon ausgehen, dass es eine ähnliche Verbreitung auch insgesamt im Bundesgebiet gibt.

"Die KI spielt eine immer größere Rolle", das beobachtet auch Mike Görn, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers "HandwerkSchafft.de". Immer häufiger stößt er bei Gesprächen oder Begehungen mit seinen Kunden auf die Thematik. Gleichzeitig sagt Görn aber auch, dass mit der Nutzung auch neue Risiken einhergehen, "ist vielen nicht bewusst".

Dabei liegen die eigentlich auf der Hand. Viele Systeme verarbeiten sensible Kundendaten oder vertrauliche Betriebsinformationen. Kommt es hier zu Sicherheitslücken oder Angriffen, können Datenschutzverstöße und Bußgelder drohen. Auch Hackerangriffe auf KI-Systeme, fehlerhafte Algorithmen oder intransparente Entscheidungsprozesse, betont man beim ZDH, "sind weitere Gefahren, die Betriebe nicht unterschätzen sollten".

Da die KI keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, haften im Schadensfall immer die beteiligten Menschen oder Unternehmen – also Hersteller, Betreiber oder Anwender. Zwar hat die EU hier, um Rechtssicherheit zu schaffen, Ende 2024 die Produkthaftungsrichtlinie grundlegend überarbeitet, sie an das digitale Zeitalter angepasst und erstmals ausdrücklich auch KI-Systeme einbezogen. Doch auch wenn damit künftig die Hersteller für fehlerhafte Produkte haften*. Werden die Systeme unsachgemäß eingesetzt, ist und bleibt der Nutzer, also der Betrieb, in der Verantwortung.

Ein passender Versicherungsschutz ist also eigentlich unabdingbar. Görn zählt drei Versicherungen auf, die in diesem Zusammenhang relevant sind:

  • Betriebshaftpflicht (BHV)
    Sie bietet Schutz vor finanziellen Schäden, die durch ihre KI-Produkte oder -Dienstleistungen verursacht werden.
  • Berufshaftpflicht
    Sie ist wichtig, wenn Betriebs­inhaber auch als Berater oder Sachverständige tätig sind und hierbei auch KI-Technologien nutzen. Ohne diesen Schutz müssen Schadensersatzansprüche aus dem eigenen Vermögen abgedeckt werden.
  • Cyberversicherung
    Sie deckt Schäden durch Datenverlust, Datenschutzverletzungen oder Hackerangriffe ab, wenn diese im Zusammenhang mit KI-Lösungen auftreten.

Wobei gerade die Cyberversicherung im Handwerk keineswegs so verbreitet ist, wie sie sein sollte, worauf Ende letzten Jahres auch die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach, in einem Interview mit der DHZ hinwies.

Versicherungsarten lassen sich nicht scharf trennen

Hinzu kommt noch, dass es eine trennscharfe Unterscheidung zwischen diesen Versicherungen eigentlich nicht gibt, was es für Betriebsinhaber nicht unbedingt einfach macht, den richtigen Schutz zu finden. Alle drei werden sowohl als separate Versicherungen als auch als Bausteine angeboten. So sind beispielsweise Vermögensschäden, die durch Gutachter- oder Sachverständigentätigkeiten entstehen können, bei immer mehr Anbietern in der Betriebshaftpflicht mitversichert, solange diese Tätigkeit nicht hauptberuflich durchgeführt wird. Und ebenso können auch Cyberversicherungen als Bausteine in eine BHV eingebunden werden.

Für Betriebsinhaber bedeutet das, dass sie nicht nur sehr genau schauen müssen, wo genau die eigenen KI-Risiken eigentlich liegen, sondern auch welcher Anbieter mit welcher Police im möglichen Schadensfall wirklich der richtige ist. Denn tatsächlich, erläutert Versicherungsmakler Görn, "unterscheiden sich auch die Bedingungen der einschlägigen Policen zum Teil erheblich".

Wie der ZDH empfiehlt daher auch Görn, beim Einsatz von KI immer eine individuelle Risiko-Beratung in Anspruch zu nehmen, nach dieser der Versicherungsschutz dann passgenau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Handwerksbetriebs zugeschnitten wird. Wobei es wichtig ist, alle im Rahmen dieser Besprechung erhobenen Risiken auch schriftlich festzuhalten.

Diverse Obliegenheiten sind zu beachten

Auf noch etwas weisen sowohl ZDH als auch Versicherungsexperte hin: Um im Versicherungsfall abgesichert zu sein, müssen nach Vertragsabschluss diverse Obliegenheiten beachtet werden. Dazu gehört bei der Cyberversicherung zum Beispiel, dass der Betrieb über Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Antivirenprogramme, regelmäßige Updates und ein solides Patchmanagement verfügt. Zudem braucht es regelmäßige Backups und geschulte Mitarbeiter. Fehler bei der Überwachung oder ein blindes Vertrauen in KI-Entscheidungen können als Fahrlässigkeit gewertet werden.

*Auf Grundlage der europäischen Richtlinie wird derzeit auch das deutsche Produkthaftungsgesetz neu gefasst. Nach der geplanten Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat soll die Neufassung am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. In der EU wird derzeit zudem eine ergänzende Versicherungspflicht für Betreiber von KI-Systemen diskutiert. Ziel ist, dass Geschädigte im Ernstfall schnell und effizient entschädigt werden können.