Die Bundesregierung sieht sich jetzt einer weiteren Klage gegen die Brennelementesteuer für Atomkraftwerke gegenüber. Auch der baden-württembergische Energiekonzern EnBW hat seine Zurückhaltung aufgegeben und nach E.ON und RWE den Gang vor Gericht angekündigt.
Auch EnBW klagt gegen Brennelementesteuer
Karlsruhe (dapd). Die Bundesregierung sieht sich jetzt einer weiteren Klage gegen die Brennelementesteuer für Atomkraftwerke gegenüber. Auch der baden-württembergische Energiekonzern EnBW hat seine Zurückhaltung aufgegeben und nach E.ON und RWE den Gang vor Gericht angekündigt. Mit dem Abschluss der Revision im Kernkraftwerk Philippsburg 2 seien erstmals neue Brennelemente eingesetzt worden, die der Kernbrennstoffsteuerpflicht unterliegen, teilte die EnBW am Freitag mit. Gegen die Steueranmeldung werde nun beim Finanzgericht Freiburg Klage eingereicht.
Die EnBW hatte sich im Streit zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen um den Atomausstieg bislang bedeckt gehalten. Nach der Entscheidung des Bundes für einen Atomausstieg haben die Energiekonzerne ihre Zurückhaltung in Bezug auf die Steuer nach und nach aufgegeben. E.ON und RWE haben ihre Klagen mittlerweile eingereicht. Nun zieht auch EnBW nach.
EnBW sieht Verstöße gegen Verfassungs- und Europarecht
Die EnBW erklärte, das Unternehmen habe in der Vergangenheit wiederholt seine "erheblichen Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Kernbrennstoffsteuer" verdeutlicht und sich rechtliche Schritte vorbehalten. Nach eingehender Prüfung würden sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Einwände geltend gemacht.
So hätten externe Gutachter die Rechtsauffassung der EnBW bestätigt, wonach unter anderem dem Bund nicht nur die Gesetzgebungskompetenz fehle, sondern das Gesetz auch gegen die Konsensvereinbarung von 2001 verstoße. In dieser habe sich die Bundesregierung gegenüber den Betreibern verpflichtet, keine einseitigen Maßnahmen zulasten der Kernenergie zu ergreifen.
Steuer belastet EnBW mit dreistelligem Millionenbetrag
Die Kernbrennstoffsteuer belastet laut EnBW-Chef Hans-Peter Villis das Unternehmen jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag. "Mit diesem Betrag könnten wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen zusätzlichen Schritt nach vorne machen", erklärte er.
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) zeigte sich über den Zeitpunkt der Klage verwundert. Bei Einführung der Brennelementesteuer sei ausdrücklich ein Zusammenhang der Steuer mit der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke und den dann höheren Gewinnen der Energieunternehmen verneint worden. Das scheine nun nicht mehr zu gelten.
Staatsministerium will Entscheidung nicht bewerten
Ein Sprecher des Staatsministeriums sagte, das Land sei vorab über die Entscheidung informiert worden. Es handle sich um eine operative Entscheidung der Geschäftsführung, in die der Aufsichtsrat, in dem die Landesregierung sitzt, ohnehin nicht eingreifen könne. Eine Bewertung der Entscheidung wollte der Sprecher nicht vornehmen.
Das federführende Bundesfinanzministerium war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Eine rechtliche Bewertung konnte das Bundesjustizministerium nach eigenen Angaben nicht abgeben.
Das Land hält 46,5 Prozent am Grundkapital und der Stimmrechte der EnBW und ist damit mit den Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW), die denselben Aktienanteil besitzen, Hauptanteilseigner.
Der Ankauf durch die frühere schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird am 6. Oktober vor dem Staatsgericht des Landes verhandelt. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten zu Oppositionszeiten eine Organklage eingereicht, da sie das Parlament durch das Vorgehen der Landesregierung bei dem Geschäft in seinen Rechten verletzt sehen. Die Regierung hatte sich beim Ankauf auf der Notbewilligungsrecht des Finanzministers berufen und den Landtag nicht zuvor zustimmen lassen.
dapd
