Seit 1993 ist Asbest in Baumaterialien verboten – doch die Spätfolgen früherer Exposition fordern noch immer jährlich rund 1.600 Menschenleben bundesweit. Wer heute in Bestandsgebäuden arbeitet, kann dem Stoff trotzdem begegnen. Die BG Bau erklärt, warum das Thema für das Handwerk noch immer Dringlichkeit hat.

Während die Unfallzahlen auf dem Bau sinken, nehmen die Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten zu. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat ihre neuen Zahlen zur Sicherheit und Gesundheit veröffentlicht. Sie macht damit nach eigenen Angaben deutlich, wo die präventiven Maßnahmen für mehr Arbeitssicherheit der vergangenen Jahre bereits Wirkung zeigen und wo noch Bedarf besteht. Denn der Einsatz für mehr Sicherheit und Gesundheit bringt langfristig Aufgaben mit sich – für die BG, die Behörden und auch für die Betriebe sowie deren Angestellte.
Besonders deutlich wird das beim Asbest, dem Schwerpunkt der BG bei der Präsentation der neuen Zahlen. Obwohl die Verwendung von Asbest in Baustoffen schon seit 1993 verboten ist, zeigen die aktuellen Zahlen bei den Erkrankungen und den Todesfällen durch Asbest, dass große Probleme bestehen.
Asbest: Aufkärung noch immer nötig
Deutschlandweit sterben jedes Jahr etwa 1.600 Menschen an den Spätfolgen des Kontakts mit Asbest. Die Zahlen der BG Bau aus dem Jahr 2025 zeigen, dass von den 396 Versicherten, die aufgrund einer Berufskrankheit verstarben, 291 eine Erkrankung erlitten, die durch Asbest verursacht war – etwa Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose. Im Vergleich dazu starben 2025 nur 74 Beschäftigte infolge eines tödlichen Arbeitsunfalls.
Die BG Bau nimmt diese Zahlen zum Anlass, verstärkt über das Thema aufzuklären und auf die bestehenden Regelungen beim Schutz vor Asbest hinzuweisen. Denn sowohl 2024 als auch 2025 haben Reformen der Gefahrstoffverordnung dafür gesorgt, dass beim Thema Asbest mehr Beteiligte in die Verantwortung genommen werden und gleichzeitig eine Ausweitung der Arbeitsschutzpflichten auf Arbeiten im Bestand stattfand.
Vor allem Sanierungen sowie damit zusammenhängende Abbrüche und Umbauten von Bestandsbauten sorgen dafür, dass Asbest freigesetzt und zur Gesundheitsgefahr wird. Im Zuge der Novellierungen wurden auch die Ausnahmen erweitert, die regeln, wer mit asbesthaltigen Materialien arbeiten darf. Grundsätzlich ist das verboten. Ausnahmen gelten allerdings für Abbruch, Sanierung und seit den Reformen auch für handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen der funktionalen Instandhaltung.
Kreis der Beschäftigten, die mit Asbest arbeiten dürfen, deutlich erweitert
Das bedeutet, dass auch Maßnahmen zur Anpassung, Modernisierung und Erhaltung der Nutzbarkeit von Objekten, Gebäuden oder Anlagen Sonderregelungen bekommen haben. Laut BG Bau hat sich dadurch der Kreis der Betriebe und Beschäftigten, die mit asbesthaltigen Materialien arbeiten dürfen, deutlich erweitert – insbesondere im Ausbauhandwerk. Rund 750.000 Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten in den Gewerken, die mit dem Ausbau von Gebäuden beschäftigt sind – mit Sanierungen, Renovierungen und Umbauten.

Doch damit steigen auch die Gefahren für diese Beschäftigten. Ihre Arbeitgeber sind verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu kümmern. Doch bevor die Arbeiten überhaupt beginnen dürfen, muss geklärt sein, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Hier kommt die Ausweitung der Verantwortung auf mehr Beteiligte zum Tragen. Denn die neue Gefahrstoffverordnung regelt auch, dass Bauherren die Pflicht haben, darüber zu informieren, ob in dem betreffenden Gebäude asbesthaltige Materialien vorzufinden sind.
Wichtigster Anhaltspunkt ist dafür das Baujahr des jeweiligen Gebäudes. Liegt es vor 1993, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dort Asbest in unterschiedlichster Form verbaut ist. "In Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 erbaut wurden, muss mit Asbest zum Beispiel in Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen gerechnet werden", sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU. Dieser Asbestverdacht betreffe drei Viertel aller Bestandsgebäude. Im Zuge von Renovierungen und Umbauten kann Asbest dann freigesetzt werden und eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Wichtig: Ausführliche und fachlich korrekte Erkundung vor der Baumaßnahme
Ein grundlegendes Problem im Umgang mit den Baumaterialien bzw. mit dem, was beim Herausnehmen von Böden oder Umdeckungen von Dächern an Baustoffen übrigbleibt, ist das noch immer verbreitete Unwissen, wo überall Asbest enthalten sein kann. Hierzu gibt es zwar immer mehr Kenntnisse und diese fließen auch in die Gesetzgebung und die daraus resultierenden Pflichten zum Arbeitsschutz ein. Dennoch ist die BG Bau nach eigenen Angaben sehr bemüht, die Informationen in unterschiedlichster Form an diejenigen weiterzugeben, die mit Asbest in Berührung kommen können.
Andrea Bonner, die Leiterin der Abteilung Stoffliche Gefährdungen bei der BG Bau, betont, wie wichtig es ist, dass vor dem Beginn einer Baumaßnahme eine ausführliche und fachlich korrekte Erkundung stattfindet. Nur so könnten die richtigen Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten getroffen werden. Die Verantwortung hätten die Eigentümerinnen und Eigentümer der betreffenden Gebäude und deshalb sei es wichtig, dass auch bei ihnen genügend Aufklärung erfolgt.
Berufskrankheiten nehmen zu – Unfallzahlen sinken
Die neuen Zahlen der BG Bau zu Sicherheit und Gesundheit am Bau für das Jahr 2025:
Mehr Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit
Insgesamt gingen im Jahr 2025 bei der BG Bau 22.102 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Das sind 1.041 Meldungen mehr als im Vorjahr, was einem Anstieg von 4,9 Prozent entspricht. Seit 2021 hat sich die Zahl der Anzeigen damit um rund 34 Prozent erhöht. Am häufigsten wurden 2025 folgende Berufskrankheiten gemeldet:
- Lärmschwerhörigkeit (4.876),
- Hautkrebs durch natürliche ultraviolette Strahlung der Sonne (3.164),
- bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (2.168),
- Gonarthrose (1.861) und
- Läsionen der Rotatorenmanschette der Schulter (1.339).
- 2.304 Verdachtsanzeigen entfallen im Jahr 2025 auf asbestbedingte Berufskrankheiten. Das sind 10,4 Prozent aller gemeldeten Berufskrankheiten.

Weniger Arbeitsunfälle im Jahr 2025
Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen zeigt sich hingegen eine positive Entwicklung: Mit 89.113 Fällen wurde die Schwelle von 90.000 erstmals unterschritten. Im Vorjahr waren es 91.813 Fälle, was einem Rückgang um 2.700 Fälle beziehungsweise 2,9 Prozent entspricht. Auch die Unfallquote ging zurück. Sie gibt an, wie viele Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollbeschäftigte auftreten, und lag im Jahr 2025 bei 42,95 nach 43,76 im Vorjahr.
Die Unfallzahlen sinken kontinuierlich. 2025 wurden fast 15.000 Arbeitsunfälle weniger gemeldet als noch vor fünf Jahren.
Todesfälle: Hauptgrund Berufskrankheit
Insgesamt starben im Jahr 2025 470 Versicherte der BG Bau. Die große Mehrheit dieser Todesfälle geht auf Berufskrankheiten zurück: 396 Versicherte starben an deren Folgen, darunter 291 an einer durch Asbest verursachten Erkrankung wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose. 74 Beschäftigte starben infolge eines tödlichen Arbeitsunfalls. Zu den häufigsten Ursachen gehörten Abstürze, herabfallende oder kippende Bauteile sowie Unfälle durch Anfahren oder Überfahren.