Arbeitsrecht Arbeitszeit von Mitarbeitern kürzen: Was ist erlaubt?

Wirtschaftliche Veränderungen erfordern manchmal eine Anpassung der Arbeitszeiten. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Arbeitgeber, um flexibel auf veränderte Geschäftslagen zu reagieren?

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Arbeitszeit kürzen? Ohne Zustimmung der Beschäftigten geht das in der Regel nicht – außer im Rahmen einer Änderungskündigung. - © Stefan Werner - stock.adobe.com

Sinkende Auftragslage, neue Technologien oder veränderte Marktbedingungen – Unternehmen müssen schnell reagieren können. Eine Reduzierung der Arbeitszeiten kann dann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein.

"Die Arbeitszeit kann der Arbeitgeber nicht ohne Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer ändern", sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denn die Arbeitszeit wird meist bereits im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Änderung erfordert im Regelfall somit das Einverständnis vom Arbeitgeber und dem Angestellten.

Die einvernehmliche Lösung als erster Schritt

Der direkteste Weg führt über eine Vereinbarung mit dem Mitarbeiter. Einige Arbeitnehmer zeigen sich kooperativ, wenn die wirtschaftliche Notwendigkeit transparent kommuniziert wird – besonders wenn die Alternative eine Kündigung wäre.

Änderungskündigung als rechtliche Alternative

Ein Szenario, in dem der Arbeitgeber einseitig handeln kann, ist im Falle einer Änderungskündigung. Dabei geht es darum, dass der aktuelle Arbeitsvertrag beendet und in einer neuen Form unterschrieben wird.

Hier kommt dann das Kündigungsschutzgesetz ins Spiel. Bei einer Änderungskündigung, ähnlich wie einer regulären Kündigung, müssen berechtigte Gründe vorgelegt werden, erklärt Schulze Zumkley.

Ein solcher Grund dafür kann etwa eintreten, wenn der Arbeitsaufwand sinkt – zum Beispiel durch weniger eingehende Aufträge oder neue Maschinen, die Aufgaben übernehmen. Am Beispiel: Wenn 50 Prozent der Arbeit wegfällt, kann der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung die Arbeitszeit halbieren. dpa/fre