Ohne das richtige Schuhwerk geht in vielen Handwerksberufen nichts. Doch mit welchem Schuh müssen Chefs ihre Mitarbeiter ausstatten? Ein Blick auf die Schutzklassen, die Finanzierung und einen Sonderfall bei orthopädischen Einlagen.

Wenn es darum geht, die richtigen Schuhe für einen Arbeitsplatz zu finden, steht im ersten Schritt immer eine Gefährdungsbeurteilung an. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet zu ermitteln, welche jeweiligen Risiken den Füßen seiner Mitarbeiter drohen und welcher Schuh geeignet ist, um diese Risiken zu minimieren. Gerade im Handwerk können ganz unterschiedliche Unfall- und Verletzungsrisiken auftreten. Nach den Händen sind die Füße in vielen Berufsgruppen die am häufigsten verletzten Körperteile. Auf Baustellen etwa sind Sicherheitsschuhe mit Fersenkappe und durchtrittsicherer Sohle aus guten Gründen Standard.
Gefahr durch Verätzung
Doch Gefahren lauern nicht nur in offensichtlichen Fällen, wie etwa bei herunterfallenden Gegenständen oder hervorstehenden Nägeln. So haben sich etwa auch in Backstuben bereits Mitarbeiter die Füße durch Brezellauge oder Rauchharzentferner verätzt, weil sie die Gefahren der Substanzen unterschätzt haben. Geeignetes Schuhwerk hätte diese Verletzungen und Ausfallzeiten verhindert. Hochwertiges Schuhwerk mit Schutzfunktion ist in vielen Handwerksberufen vorgeschrieben, vom Kfz-Mechatroniker in der Werkstatt bis zum Maurer auf der Baustelle. In jedem Gewerk trägt ein geeigneter Schuh natürlich auch dazu bei, Verletzungen durch Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Umknicken oder Ähnliches zu verhindern. Je nach Arbeitsumgebung müssen Schuhe auch vor Wärme und Kälte schützen. In besonderen Fällen werden Schuhe notwendig, die leitfähige oder antistatische sowie elektrisch isolierende Eigenschaften haben.
Keine Flip-Flops am Steuer
Doch es geht nicht immer um spezifische Schutzeigenschaften, Fußschutz beginnt bereits bei der Wahl des geeigneten Schuhtyps. So warnen Unfallforscher bereits seit Jahren vor der Unsitte, im Sommer mit Flip-Flops oder Sandalen ohne Fersenriemen am Steuer eines Fahrzeugs zu sitzen. Innerbetriebliche Vorgaben zum Führen eines Fahrzeugs mit geeignetem Schuhwerk sind daher für alle Betriebe sinnvoll, in denen die Mitarbeiter regelmäßig mit Firmenfahrzeugen im Einsatz sind.
Einlagen nur vom Profi
Wie bei anderen Schutz-Komponenten muss der Arbeitgeber auch bei Sicherheitsschuhen grundsätzlich für die Anschaffungskosten aufkommen. Bei Fußschutz kann es jedoch Sonderfälle geben. Wenn Mitarbeiter aufgrund von Fußfehlstellungen orthopädische Einlagen benötigen, dann dürfen sie ihre im privaten Bereich verwendeten Einlagen nicht für ihre Sicherheitsschuhe verwenden. Stattdessen muss ein Fachmann – das ist in der Regel ein Orthopädieschuhmacher – die orthopädischen Einlagen individuell in einen dafür geeigneten und vorgesehenen Sicherheitsschuh einpassen. Die anfallenden Zusatzkosten können dann je nach Situation (etwa Fußschädigung als Unfallfolge, drohende Arbeitslosigkeit, Körperbehinderung oder Ähnliches) von der Berufsgenossenschaft, der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung übernommen werden.
Arbeitsschuhe: Diese drei Kategorien gibt es
Das Angebot an Schuhen für das Berufsleben ist riesig und schier unüberschaubar. Während Arbeitsschuh eher als übergeordneter Begriff verwendet wird, müssen Modelle, die als Berufsschuh, Schutzschuh oder Sicherheitsschuh vertrieben werden, spezifische und in Normen festgelegte Anforderungen erfüllen. Für diese drei Kategorien gilt:
- Berufsschuhe (Kennzeichnung O) bieten einen Basisschutz, haben aber keine Zehenschutzkappe.
- Schutzschuhe (P) verfügen über eine Zehenkappe, die nur mittleren Belastungen standhält.
- Sicherheitsschuhe (S) müssen eine Zehenschutzkappe für hohe Belastungen aufweisen sowie mindestens eine weitere definierte Schutzfunktion wie etwa eine hohe Wasserfestigkeit oder eine durchtrittsichere Sohle.
Wichtig: Sowohl Berufs- als auch Schutz- und Sicherheitsschuhe zählen jeweils zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und müssen vom Arbeitgeber gestellt werden.
So entziffern Sie die Schuh-Codierung
Für die unterschiedlichen Schutzarten und Zusatzanforderungen gibt es ein Kennzeichnungssystem, das wie folgt zu entschlüsseln ist, hier am Beispiel Sicherheitsschuhe (S):
- S1: Grundanforderung: I, Zusatzanforderung: geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
- S2: Grundanforderung: I, Zusatzanforderung: wie S1, zusätzlich: Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
- S3: Grundanforderung: I, Zusatzanforderung: wie S2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
- S4: Grundanforderung: II, Zusatzanforderung: Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
- S5: Grundanforderung: II, Zusatzanforderung: wie S4, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
Kategorien von Sicherheitsschuhen (Quelle: DGUV Regel 112-991). Hinweis zu den Grundanforderungen: Klasse I steht für herkömmlich gefertigte Schuhe, Klasse II für geformte Modelle wie etwa Gummistiefel.