Arbeitslosenmeldung muss persönlich erfolgen

Der Arbeitslose hat sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos zu melden. Eine fernmündliche, schriftliche oder auf elektronischem Wege übermittelte Meldung genügt nicht (LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 1 AL 7/06).