Zahlungsvoraussetzungen ALG I: Nahles will Hürden senken

Arbeitsministerin Nahles will die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I lockern. Eine flexiblere Arbeitswelt brauche flexiblere Regelungen. Kritikern zufolge könnte das jedoch teuer werden.

Andrea Nahles hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Leiharbeit vorgelegt. - © Foto: picture alliance/Stephanie Pilick/dpa

Wer in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat derzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Diese sogenannte Regelanwartschaftszeit bzw. Rahmenfrist möchte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun auf drei Jahre ausdehnen. Die zwölf Monate Versicherungspflichtverhältnis sollen sich dann auf drei Jahre erstrecken können.

Sie reagiert damit auf Veränderungen in der Arbeitswelt , die immer mehr Flexibilität erfordert und bei vielen Arbeitnehmern mehrere Jobwechsel zum Standard macht. Nicht selten ziehen Jobwechsel auch Phasen der Arbeitslosigkeit nach sich. "Es gibt immer mehr Menschen, die in Jobs arbeiten, in denen mal für ein paar Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Wenn die arbeitslos werden, haben sie trotz ihrer Beiträge keinen Schutz, weil sie nicht lange genug eingezahlt haben", sagte Nahles dem Magazin «Wirtschaftswoche». Die neue Arbeitswelt sei unsteter und brauche daher flexiblere Regeln .

Das zählt als Anwartschaftszeit

Zu der Anwartschaftszeit zählen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht nur klassische Beschäftigungszeiten, sondern auch:

  • Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung bis zu einem Monat,
  • Zeiten mit Bezug von Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld ,
  • Zeiten als Wehr- oder Zivildienstleistender (in einem Versicherungspflichtverhältnis),
  • Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren,
  • Zeiten, für die Sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben,
  • Zeiten, in der Sie ein Kind , das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben
  • Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung ,
  • Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.

Bislang verlängert sich die Rahmenfrist von zwei Jahren nur um Zeiten, in denen von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen worden ist. Das gilt allerdings maximal für fünf Jahre. Dann werden auch weiter zurückliegende Beschäftigungszeiten berücksichtigt.

Dauer der Arbeitslosengeld-I-Zahlung

Wie lange man Arbeitslosengeld I bekommt, hängt davon ab, wie lange man in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war. Dann gilt:

Beschäftigungsdauer Dauer der Arbeitslosengeld-I-Zahlung
12 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate

Arbeitslose, die jünger als 50 Jahre alt sind, können maximal 12 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Für ältere Arbeitslose ab 50 Jahren gelten andere Höchstgrenzen. Ab einem Alter von 50 Jahren können sie bis zu 15 Monate Arbeitslosengeld I beziehen; ab 55 maximal 18 Monate und ab 58 Jahren maximal 24 Monate.

Kritiker befürchtet steigende Kosten

Ob Andrea Nahles auch an den anderen Bedingungen als an der Rahmenfrist rütteln will, ist noch nicht bekannt. Kritik an ihrem Vorschlag gibt es allerdings bereits. So warf der Unions-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling (CDU) der Arbeitsministerin vor, dass der Vorschlag die Kosten sowohl für den Bund als auch für die Arbeitnehmer ansteigen werden. Zudem würde es genau zu Fehlanreizen verleiten, Menschen noch schneller zu entlassen. "Das kann keiner ernsthaft wollen", sagte er laut "B.Z.".

Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer macht dagegen sogar noch einen weitergehenden Vorschlag. Sie sagte dem Blatt: "Alle Arbeitnehmer brauchen ein Mindestmaß an Sicherheit. Deshalb sieht unser Vorschlag vor, dass schon nach vier Monaten Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist."

Bis zum Jahresende gab es noch Möglichkeiten der sogenannten kurzen Anwartschaft, doch diese waren zum 31. Dezember 2014 befristet. Mehr zu den Voraussetzungen für Arbeitslosengeld-Zahlung lesen Sie hier. dpa/dhz