Arbeitskleidung

Arbeitskleidung

Insoweit sind folgende Unterscheidungen zu treffen:

Schutzkleidung

Sie muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften, bei bestimmten Tätigkeiten anstelle oder über der sonstigen Kleidung zum Schutz gegen Unfälle, gesundheitliche Gefahren, Witterungsunbillen oder außergewöhnliche Verschmutzung getragen werden. Beispiel: Vorgeschriebene Sicherheitsschuhe und Helme am Bau sind vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Dienstkleidung

Hierbei handelt es sich um Kleidungsstücke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse anstelle anderer Kleidung während der Arbeit getragen werden müssen. Die Bandbreite ist weit. Beispiel: Uniformen bei der Bahn, Post, Piloten.

Berufskleidung

Dies ist Kleidung, die sich für bestimmte Berufe als zweckmäßig erwiesen hat oder die für bestimmte Berufe üblich geworden ist (Zimmerer, Kellner etc.). Der Arbeitgeber wird vom Gesetz nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer insoweit eine Kostenbeteiligung oder Aufwendungsersatz zu gewähren.

Arbeitskleidung in engem Sinn

Sie wird vom Arbeitnehmer zur Schonung seiner außerdienstlichen, d.h. sonstigen Privatkleidung getragen. Die Kosten für Anschaffung und Reinigung trägt der Arbeitnehmer vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung.