Viele Menschen zieht es in die Ferne – ob für ein paar Wochen während der Ausbildung oder sogar mehrere Jahre im Beruf. Wer allein oder mit der Familie für unbestimmte Zeit ins Ausland zieht, sollte sicherstellen, dass er angemessen für seine Rente vorsorgt. Rentenpunkte kann man hierzulande und im Ausland sammeln. Wichtig sind die Mindestversicherungszeiten.

Vom Auswandern träumen viele Menschen. Aber auch wenn das Projekt noch so reizvoll erscheint, sollten sie auch an ihre Rente denken. Am besten vor dem Umzug. Seine Rente erhält der Arbeitnehmer aus jedem Land gemessen an der Zeit, die er dort eingezahlt hat. Er muss dafür aber Mindestversicherungszeiten eingehalten haben – und sich um die Rentenanträge sorgfältig kümmern.
Fünf Jahre Mindestversicherungszeit
"Es ist empfehlenswert, dass man sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung des Gastlandes frühzeitig auseinandersetzt", rät Stefanie Kühn, Honorar-Finanzberaterin aus Grafing bei München. Zahle ein Arbeitnehmer in die dortige Rentenkasse ein, sollte er sicherstellen, dass er die Mindestzeit einhalte. "Nicht, dass man einen Monat zu früh nach Deutschland zurückkehrt und dann keine Rente erhält."
Auch in Deutschland gilt eine Mindestversicherungszeit, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie beträgt fünf Jahre. Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente, wenn er die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat. Diese wird zurzeit von 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Einzelfall beeinflussten viele Faktoren die Höhe einer Rente. "Dazu gehören beispielsweise die Dauer der Beitragszahlung und die Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens, eventuelle Kinderbetreuungszeiten, das Alter, ab dem die Rente gezahlt wird", nennt von der Heide Beispiele.
Selbst aktiv werden
Für die Rentenkasse ist es ein Unterschied, ob ein Arbeitnehmer von einem deutschen Arbeitgeber für ein oder zwei Jahre in eine ausländische Niederlassung entsendet wird oder ob er einen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber für noch längere Zeit annimmt. Für die Zeit der recht kurzen Entsendungen kümmert sich in der Regel der deutsche Arbeitgeber um die Sozialversicherungen. Handele es sich um einen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber, müsse der Angestellte selbst aktiv werden.
In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich bei der Auslandsabteilung seines Rententrägers nach Formalitäten zu erkundigen. Wichtig ist zudem Belege auch im Ausland sammeln. Wer das missachtet, geht am Ende vielleicht leer aus, weil beim Renteneintritt kein Nachweis über die Beitragszahlungen existiert.
Gehen Beschäftigte in Rente, stellen sie ihren Rentenantrag beim zuständigen Träger des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, erklärt von der Heide. "Zeiten einer Beschäftigung außerhalb des Wohnsitzstaates sollte der Arbeitnehmer in diesem Antrag angeben", erklärt er. "Dann leitet die Rentenversicherung des Wohnsitzstaates das Rentenverfahren auch in den übrigen Staaten ein." Unproblematisch die Mitglieder der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Habe der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in einem Staat, mit dem es kein Abkommen gebe, müsse er die deutsche Rente über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Vordrucke dafür finde er auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Freiwillig weiter zahlen
Es gibt die Möglichkeit, freiwillig weiter Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Ob sich das lohnt, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. "Die Zahlung freiwilliger Beiträge kann sinnvoll sein, wenn man in Nicht-EU-Ländern arbeitet, mit denen auch kein Sozialversicherungsabkommen besteht", erklärt von der Heide. In diesen Fällen können nämlich die dortigen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden, so dass Lücken entstehen könnten.
Abgesehen von Fragen zur Rente sollten sich Arbeitnehmer auch im Ausland um private Vorsorge kümmern, rät Kühn. Wie immer gelte die Losung: "Mache dir Gedanken, wie viel Geld du im Alter haben willst und wie viel du dafür sparen musst". Viele ihrer Kunden behielten ihre deutschen Konten und Depots. "«Sie durchschauen die Anlagen im Zielland nicht." Dazu kämen weitere Schwierigkeiten. Denn wer ein Depot im Ausland eröffne und dann nach Deutschland ziehe, müsse sich schließlich auch darum kümmern, dass er ordnungsgemäß Steuern zahle. dpa