Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für seit 2004 eingestellte Arbeitnehmer, wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Für vor dem 1. Januar 2004 eingestellte Arbeitnehmer gilt nach wie vor der frühere Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern. Bei einem späteren Absinken der Zahl der am 31. Dezember 2003 beschäftigten Arbeitnehmer auf fünf oder weniger Personen genießt keiner der „Altarbeitnehmer“ weiterhin Kündigungsschutz, soweit in dem Betrieb insgesamt nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.mm