Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschinformationen. Die Gerüchte im Faktencheck: Das steckt wirklich hinter den Behauptungen um Zahlungsstopps und falsche Berechnungen.

"Die Rente ist sicher" – dieses Versprechen aus den 1990er Jahren klingt heute für viele nicht mehr beruhigend. Gezielte Falschinformationen in sozialen Netzwerken schüren zusätzlich die Angst, die Alterssicherung könne kollabieren. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) widerlegt diese Behauptungen nun mit eigenen Faktenchecks.
Die häufigsten Falschmeldungen betreffen drei Bereiche:
- Angeblich falsch berechnete Rentenbescheide
- Erforderliche Lebensnachweise
- Drohende Zahlungsausfälle durch Namensabweichungen
Der Faktencheck:
Wurden 22 Millionen Rentenbescheide falsch berechnet?
Falsch. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge zurück. Eine Sprecherin erklärte, die DRV berechne die Beiträge korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie betonte: "Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt."
Hintergrund ist eine pauschale Nachzahlung, weil die DRV eine Beitragserhöhung nicht sofort umsetzen konnte. Die Regierung hatte die Erhöhung erst im Dezember 2024 für das neue Jahr beschlossen, für die DRV zu kurzfristig, um es sofort umzusetzen.
Der Ablauf der Nachzahlung wurde folgendermaßen geregelt und umgesetzt:
- Januar bis Juni 2025: Der Beitragssatz stieg bereits um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent. Die Rentner zahlen übergangsweise noch den alten, geringeren Satz.
- Juli 2025: Die DRV zieht die fehlenden Beiträge für das erste Halbjahr einmalig nach. Der Satz erhöht sich deshalb in diesem Monat auf 4,8 Prozent.
- Ab August 2025: Es gilt wieder der reguläre Beitragssatz von 3,6 Prozent.
Gibt es ohne Lebensnachweis kein Geld mehr?
Irreführend. Die DRV stellt klar: Die Behauptung, alle Rentner müssten einen Lebensnachweis erbringen, ist falsch. Die DRV muss zwar wissen, ob Rentenempfänger noch leben. In Deutschland übernehmen die Meldebehörden diesen Datenabgleich jedoch automatisch. Daher gilt für die meisten Rentner in Deutschland: Sie müssen keinen Lebensnachweis vorlegen.
Nur diese beiden Gruppen müssen selbst einmal jährlich aktiv werden:
- Rentner in Deutschland mit einem Bankkonto im Ausland.
- Rentner mit Wohnsitz im Ausland, sofern kein automatischer Datenabgleich mit den dortigen Behörden stattfindet. Das funktioniert bei 1,2 von 1,7 Millionen Rentenempfängern
Fallen wegen Namens-Checks bei IBAN Rentenzahlungen aus?
Nein. Diese Behauptung vermischt zwei unterschiedliche Themen: die neuen EU-Vorgaben für Banken und die Auszahlungspraxis der DRV.
- Die EU-Vorgabe: Ab Oktober 2025 müssen Banken prüfen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen. Die EU will damit Betrug bei Online-Zahlungen bekämpfen. Diese Regel richtet sich an die Geldinstitute.
- Die Praxis der DRV: Die DRV wendet diesen Namens-Check bei Rentenzahlungen nicht an. Eine Sprecherin bestätigte, dass die DRV die Renten auch bei kleinen Namensabweichungen (z. B. „Müller“ vs. „Mueller“) wie gewohnt überweist. Rentenzahlungen fallen deshalb nicht aus. ewö mit dpa