Die Kultusminister der Länder sind gegen die Gleichwertigkeit von Abitur und Gesellenabschluss. Eine überzeugende Begründung bleiben sie schuldig.
Lothar Semper
Angriff auf berufliche Bildung
Es ist eine komplizierte, aber ungemein wichtige Angelegenheit. Nur wenige werden mit dem Stichwort „Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)“ auf Anhieb etwas anfangen können. Worum geht es? Um Bildungs- und Qualifikationssysteme innerhalb Europas vergleichbar zu machen und damit auch die Mobilität zu fördern, wurde zunächst der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt. Die Leistungen der Bildungssysteme sollen in acht Niveaustufen abgebildet werden. Bis 2012 sollen alle nationalen Qualifikationsbescheinigungen einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des EQR enthalten.
Erwartungen werden enttäuscht
Gegenüber der EU ist die Bundesregierung für die Umsetzung verantwortlich. Federführend ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Aber dank des bildungspolitischen Föderalismus haben auch die Bundesländer dabei ein gewichtiges Wort mitzureden. Bislang war man sich darin einig, dass die Zuordnung von Qualifikationen und Abschlüssen zu Niveaustufen das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzen soll und mit der Maßgabe erfolgt, dass jedes Qualifikationsniveau grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein kann. Das Erreichen einer Niveaustufe soll zudem nicht automatisch zum Zugang zur nächsten Stufe berechtigen und entkoppelt sein von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen.
Zum Verständnis der Abstufung: Niveau eins erfordert Kompetenzen zur Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. In Stufe acht werden Kompetenzen zur Gewinnung von wissenschaftlichen Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld gefordert, in der Regel nachgewiesen durch die Promotion. So weit, so gut. Als es jetzt ans Konkrete ging, hat die Kultusministerkonferenz die Erwartungen erheblich enttäuscht. Beispielhaft bleibt nach wie vor, dass der Meisterabschluss unbestritten in die Stufe sechs eingeordnet wird, dieselbe Stufe wie der Bachelor-Abschluss. Damit wird der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung mustergültig Rechnung getragen.
Längst überwunden geglaubter Standesdünkel
Was die Kultusminister der Länder nun allerdings bezüglich der Einstufung von Abitur einerseits und Berufsabschlüssen andererseits empfehlen, wurde zu Recht von Handwerksvertretern als Kriegserklärung gegen die berufliche Bildung bewertet. Denn die Kultusminister - hier bricht sich alter, längst überwunden geglaubter Standesdünkel Bahn - wollen für das Abitur die Stufe fünf. Dieselbe Stufe gestehen sie - sehr verklausuliert formuliert - entsprechenden Berufsabschlüssen zu. Dies lässt nur einen Schluss zu: Der Abiturient soll besser dastehen als die meisten, die eine berufliche Ausbildung absolviert haben.
Eine sachlich und fachlich überzeugende Begründung dafür bleiben die Kultusminister schuldig. Was macht das Abitur besser als einen Berufsabschluss? Wenn man es Ernst meint mit der Gleichwertigkeit, dann findet sich dafür kein einziges überzeugendes Argument. Die Kultusminister sollten herunter von ihrem hohen Ross. Das Abitur darf nicht bessergestellt werden als jeder Berufsabschluss. Alles andere hätte auch eine skurrile Folge: Macht der Abiturient eine Berufsausbildung, sinkt er eine Stufe tiefer! Ein Weiteres darf nicht kommen: Zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen darf auf keinen Fall durch unterschiedliche Stufenzuordnungen differenziert werden. Alles andere wäre Berufslenkung. Und das ist gewiss nicht Aufgabe des Qualifikationsrahmens. Es ist Zeit, dass sich alle am DQR beteiligten Parteien nochmals an einen Tisch setzen.