Ein Handwerker wollte sich routinemäßig für seinen Arbeitseinsatz im Revier anmelden. Doch statt einer simplen Formalität folgten zwei Atemalkoholtests und ein Verfahren nach Paragraph 24a StVG.

Ein 51-jähriger Handwerker, der für anstehende Arbeiten im Polizeirevier Burg in Sachsen-Anhalt eingesetzt war, parkte sein Fahrzeug direkt vor dem Gebäude. Sein Ziel war der Wachbereich, um sich dort ordnungsgemäß für seinen Dienst anzumelden.
Aufmerksamkeit der Beamten führt zur Kontrolle
Den aufmerksamen Beamten vor Ort entging jedoch ein entscheidendes Detail nicht: Dem Besucher ging ein deutlicher Alkoholgeruch voraus. Aufgrund dieses Verdachts wurde dem Mann ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten, wie aus einer Polizeimeldung des Polizeirevier Jerichower Land hervorgeht.
Die Ergebnisse der Messungen:
- Erster Test: Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht mit einem Wert von 1,00 Promille.
- Beweissicherer Test: Ein anschließender, gerichtsverwertbarer Test im Revier untermauerte das Ergebnis und zeigte erneut einen Wert von 1,00 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Da der Fahrer sein Fahrzeug unmittelbar vor dem Revier abgestellt hatte, blieb der Vorfall nicht ohne Folgen. Gegen den 51-jährigen Handwerker wurde ein entsprechendes Verfahren gemäß § 24a StVG eingeleitet. avs