Unter strengen Sicherheitsbestimmungen hat in München einer der ersten Prozesse in Deutschland wegen Terrorhilfe im Internet begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf den acht Angeklagten am Dienstag vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts unter anderem die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.
Angeklagte sollen islamistische Propaganda im Internet verbreitet haben
München (dapd-bay). Unter strengen Sicherheitsbestimmungen hat in München einer der ersten Prozesse in Deutschland wegen Terrorhilfe im Internet begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf den acht Angeklagten am Dienstag vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts unter anderem die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.
Sie sollen im Internet für Terrororganisationen wie Al-Kaida und Ansar al Islam geworben und unter anderem Propagandatexte oder Videos von Anschlägen und Enthauptungen von Gefangenen verbreitet haben. Einer soll zudem versucht haben, sich in Pakistan zum Terroristen ausbilden zu lassen.
Unter den Angeklagten im Alter zwischen 18 und 30 Jahren ist auch eine Frau, die stark verschleiert vor Gericht erschien. Drei der Angeklagten waren zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch Jugendliche, zwei Heranwachsende. Der jüngste Angeklagte war bei den ersten ihm vorgeworfenen Aktionen erst 14. Alle acht sind in Deutschland geboren, mit einer Ausnahme haben sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Alle Angeklagten sind derzeit auf freiem Fuß, einige haben aber zwischenzeitlich in Untersuchungshaft gesessen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen hohe Haftstrafen, das Strafmaß liegt nach Angaben der Anklage im Erwachsenenstrafrecht bereits bei einzelnen Taten bei bis zu 15 Jahren.
Zur Bedeutung des Prozesses sagte Ankläger Michael Bruns vor Beginn der Verhandlung: "Der Terrorismus kann ohne Propaganda nicht leben. Das ist sozusagen die Energieleitung des Terrorismus, und die müssen wir kappen."
Bereits vor Verlesung der 70-seitigen Anklageschrift stellten mehrere Anwälte den Antrag, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, da einzelne Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren. Das Gericht unter Vorsitz von Manfred Götzl lehnte dies jedoch ab. Das Interesse an einer öffentlichen Verhandlung überwiege, sagte er.
Für den Prozess sind zunächst 18 Termine bis zum 19. Mai angesetzt. Die meisten der Angeklagten wollen sich zu den Vorwürfen äußern, teils selbst, teils über ihre Verteidiger. Andere wollen zunächst schweigen. Am Dienstag kam es allerdings zunächst nur zu Angaben Einzelner über ihre persönlichen Verhältnisse. Darum soll es auch am Mittwoch gehen.
Die Verhandlungen sollen zudem immer wieder für Pausen unterbrochen werden, weil einer der Angeklagten an einer schizophrenen Erkrankung leidet. Einem Sachverständigen zufolge hat er sich deswegen bereits dreimal in stationärer Behandlung befunden. Er sei in der Lage, seine Interessen wahrzunehmen, habe aber eine eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit.
Nur einer der Angeklagten wohnte zur Zeit der Anklageerhebung in Bayern, er studiert aber inzwischen in Österreich. Andere lebten in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Bremen. Die mutmaßlichen Taten sollen unter anderem in Hamburg, Laupheim, Bremen, Lohmar, Schlangen, Düsseldorf und Sankt Augustin begangen worden sein.
dapd
