Anerkennung einer Stiftung

Anerkennung einer Stiftung

Für die Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung sind die Stiftungsbehörden der Länder zuständig. Adressen finden Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen (www.stiftungshandbuch.de). Die einschlägigen Gesetzestexte des Bundes und der Länder zum Stiftungsrecht finden Sie hier unter dem Stichwort „Stiftungsrecht“.