Die Bundesregierung wollte eigentlich einen Teil ihrer Zuschüsse aus der Corona-Zeit zurück haben. Der Plan wurde nun fallengelassen. Die Arbeitgeber sind erleichtert.

Erfolg für die Arbeitgeber: Die Ampel verzichtet nun doch darauf, sich von der Bundesagentur für Arbeit Corona-Zuschüsse in Milliardenhöhe zurückzahlen zu lassen. Dagegen hatten die Arbeitgeber protestiert. Die Ampel wollte mit der umstrittenen Rückzahlung ihre Haushaltslöcher schließen.
"Es ist immer richtig, wenn die Regierung auf die Argumente der Sozialpartner hört", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. "Wir erwarten, dass die Eingriffe in die Beitragskassen auch in Zukunft ein Ende haben." Die Bundesagentur für Arbeit dürfe nicht verlängerter Arm des Bundesarbeitsministeriums sein – "und die Beitragskasse ist kein Schattenhaushalt, aus dem sich der Bundesarbeitsminister nach Belieben bedienen kann". Dulger lobte, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erreicht habe, "dass auf den verfassungswidrigen Ausgleichsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt verzichtet wird".
Bundesagentur sollte Haushaltssanierung unterstützen
Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung versucht, ihre Kassen an anderer Stelle aufzufüllen. Nach den Plänen der Ampel sollte auch die Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag zur Sanierung des Haushalts leisten. Sie sollte Bundeszuschüsse zurückzahlen, die während der Corona-Pandemie geflossen waren, um die hohen Ausgaben für das Kurzarbeitergeld stemmen zu können. In Raten sollten bis 2027 insgesamt 5,2 Milliarden Euro an den Bund zurückgezahlt werden.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte die Rückforderung für verfassungsrechtlich fragwürdig gehalten. Bei den Rücklagen im Haushalt der Bundesagentur handele es sich rechtlich um Beitragsmittel, die nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts angetastet werden dürften, hieß es in einer Stellungnahme. "Hier ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr klar. Insofern stehen wesentliche Regelungen zur Entlastung des Bundeshaushalts auf rechtlich mehr als wackeligen Füßen."
Kritik aus dem Handwerk an Regierungshandeln
Die Einsparungen zulasten der Sozialversicherung und damit der beitragszahlenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatte auch Jörg Dittrich für problematisch gehalten. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) sah darin ein weiteres Indiz für mangelnde Verlässlichkeit und Planbarkeit im Regierungshandeln. Der Staat bediene sich an der Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung.
Dass die Entwicklung der Lohnnebenkosten für das besonders personal- und lohnintensive Handwerk fatal sei, hatte Dittrich kürzlich auch in einem Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung betont. Es sei Aufgabe der Regierung, realistische Ziele und entsprechende Prioritäten zu setzen und dabei immer diejenigen im Blick zu haben, die Steuern und Abgaben zahlen. "Doch der Kanzler stellt sich hin und sagt, wir lassen das einfach so. Dann wird er erleben, dass die Wirtschaft weiter schrumpft." str