EuGH Altersabhängige Regelung der Kündigungsfristen verstößt gegen EU-Recht

Arbeitgeber müssen sich künftig auf längere gesetzliche Kündigungsfristen einstellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass die deutsche Regelung der Kündigungsfristen mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist (Rs. C-555/07). Nach § 622 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch verlängert sich die Kündigungsfrist für arbeitgeberseitige Kündigungen bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen werden die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegenden Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt.

Altersabhängige Regelung der Kündigungsfristen verstößt gegen EU-Recht

Genau in dieser Bestimmung sieht der EuGH eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer. In seiner Begründung verwies der EuGH darauf, dass eine auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sei. Die Mittel zur Erreichung des Ziels müssten außerdem „angemessen und erforderlich“ sein. Dies sei hier aber nicht gegeben.

Die Konsequenz aus diesem Urteil: Arbeitgeber müssen bei der gesetzlichen Kündigungsfrist sämtliche Beschäftigungszeiten ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen. In vielen Fällen verlängert sich dadurch die Kündigungsfrist.

Dieses Urteil des EuGH können Sie unter curia.europa.eu nachlesen.