Im Kleingedruckten AGB in Verträgen: Über Vorteile, Vorlagen und häufige Fehler

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil bei den allermeisten Rechtsgeschäften zwischen Betrieben und ihren Kunden. Bei der Erstellung können Unternehmen aber einiges falsch machen. Was man über AGB unbedingt wissen sollte, um typische Stolperfallen zu vermeiden.

AGB sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bringen Unternehmern aber einige wichtige Vorteile. - © Ronja - stock.adobe.com

Sie sind auf fast jeder Unternehmens-Webseite zu finden, sind meist Bestandteil von Angeboten und kommen insbesondere auch im Onlinehandel häufig zum Einsatz: die Rede ist von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese spezifizieren Vertragsbedingungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus und sind deshalb unverzichtbar – sie bergen aber auch einige Fallstricke.

"Bei der Erstellung müssen Unternehmen einige Vorgaben beachten", betont Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. "Die AGB-Klauseln sollten unbedingt rechtssicher sein – sonst drohen Abmahnungen." Welche Fehler Unternehmen bei ihren AGB vermeiden sollten und wie sie sich für den Fall eines Rechtsstreits absichern können.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen einheitlich festlegen. So soll vermieden werden, dass bei jedem neuen Vertragsschluss die einzelnen Regelungen erneut ausgehandelt werden müssen. Zwar gibt es keine Pflicht, AGB zu verwenden. Allerdings gelten sonst die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – und diese betreffen häufig nicht alle für das jeweilige Unternehmen relevanten Punkte. Das kann dann juristische Auseinandersetzungen mit Kunden nach sich ziehen.

Wie werden AGB zum Vertragsbestandteil?

Wichtig zu wissen: Allgemeine Geschäftsbedingungen können nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn die Kunden vorher davon wussten. "Unternehmen müssen ihre Kunden vor Vertragsabschluss auf die AGB hinweisen", betont Nürnberger-Experte Meier.

Wenn man Angebote für die Kunden schreibt, muss darin auf die Geltung der AGB hingewiesen werden. Dies geschieht meist durch den Satz "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese müssen dann entweder auf der Rückseite des Angebots abgedruckt oder über einen Link zur Verfügung gestellt werden. Werden Aufträge online erteilt – etwa bei der Bestellung von Ersatzteilen oder Zubehör – "sollte man sich die AGB von den Kunden vor Vertragsschluss mittels Klick bestätigen lassen", rät Meier.

Welche Folgen drohen bei fehlerhaften AGB?

Sind die AGB oder einzelne Klauseln fehlerhaft, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gültigkeit des Vertrags mit dem jeweiligen Kunden ist davon zwar nicht betroffen. Allerdings können fehlerhafte AGB zu Abmahnungen durch Konkurrenten oder die Wettbewerbszentrale führen. Und wenn eine Abmahnung berechtigt ist, kann sie hohe Kosten nach sich ziehen.

Deshalb müssen Betriebe AGBs regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie noch den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder ob es neue Gerichtsurteile gibt. "Um auf der sicheren Seite zu sein, ist fachliche Hilfe, beispielsweise durch einen auf AGB-Recht spezialisierten Anwalt, empfehlenswert", rät Nürnberger-Experte Meier. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Bezug auf die AGB, hilft die gewerbliche Rechtsschutzversicherung dann weiter, wenn dort der Firmenvertrags-Rechtsschutz mit eingeschlossen ist.

Wie kommt man an rechtssichere AGB?

Einfach bei anderen Unternehmen abzuschreiben, ist keine gute Idee. Denn auch für AGB gilt das Urheberrecht – und wer sie einfach ohne zu fragen übernimmt, riskiert ebenfalls kostenpflichtige Abmahnungen. Viele Innungen, Handwerkskammern und Verbände bieten ihren Mitgliedern aber Muster-AGB an. Diese kann man übernehmen bzw. auf die eigene Situation anpassen. "Gerade kleine Unternehmen haben oft keine eigene juristische Expertise. Mit Muster-AGB erhalten sie eine solide rechtssichere Basis für ihr Geschäft", sagt Anja Olsok vom Digitalverband Bitkom.

Einige Handwerkskammern verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Da AGB jedoch branchenspezifisch sind, nennt der ZDH nur Beispielklauseln und stellt ausdrücklich keine Muster-AGB zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen. Das kostet zwar – aber man kann auch sicher sein, dass die AGB anschließend wirklich rechtssicher sind.

Welche Besonderheiten gibt es bei Onlineshops?

Für Betriebe, die auch einen Onlineshop etwa für den Versand von Ersatzteilen anbieten, spielen AGB eine besonders große Rolle. Denn insbesondere beim Onlinehandel mit Endkunden gibt es zahlreiche gesetzliche Pflichten zur Belehrung und Information, die etwa Regelungen für Rücksendung, Kulanz, Widerruf, Zahlungs- und Lieferbedingungen betreffen. Diese können mithilfe von AGB eindeutig und rechtssicher festgehalten werden.

Damit sie gesetzeskonform sind, müssen die Unternehmen einige Punkte genau beachten. Zunächst gilt es zu klären, ob es sich bei den Onlinekunden um Unternehmen, Verbraucher oder beide Gruppen handelt. Bei Endkunden müssen die Vorschriften des Fernabsatzrechts wie etwa Preisangaben und Widerrufsrechte in die AGB einbezogen werden. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen digitalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen – dies muss beim Erstellen der AGB ebenfalls beachtet werden. Wichtig ist zudem, verständliche Formulierungen zu nutzen und die Kunden nicht unangemessen zu benachteiligen.

Weil sich die gesetzlichen Regelungen im Online-Bereich häufig ändern, seien "Unternehmen gut beraten, ihre Vertragsmuster und AGB regelmäßig zu überprüfen und an die veränderte Rechtslage anzupassen", betont Bitkom-Expertin Olsok.