Die Sommerpause endet: Der Bundestag nimmt im September seine Arbeit wieder auf. Dazu gibt es einiges zu beachten für Betriebe, Versicherte und Verbraucher. Neue Gesetze, höhere Preise und wichtige Stichtage – Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im September 2025.

Mit dem September rückt der Herbst immer näher, die Tage werden kürzer. Während auf dem Münchner Oktoberfest am 20. September "o’zapft" wird, starten in Bayern die letzten Schüler wieder in den Schulalltag – viele andere beginnen ihre Ausbildung.
Auch die sitzungsfreie Zeit für die Politik ist vorüber – der Bundestag beendet seine Sommerpause mit einer Tagung am 10. September. Im September enden auch einige Übergangsfristen. Dazu bringt der Monat einige Änderungen bei Apps und Online-Dienstleistern wie Google, Spotify und Microsoft.
Wichtige Termine und Änderungen im September 2025
- Azubis starten mit höherer Vergütung
- EU-Batterieverordnung wird beschlossen
- Elektronische Patientenakte (ePA) wird Pflicht
- Fristende für Kündigung der Privaten Krankenversicherung
- Änderungen in der Heizkostenverordnung
- Bundesweiter Warntag am 11. September
- Spotify erhöht Preise
- Google Maps beendet Folgen-Funktion
- Änderungen am Microsoft-Servicevertrag
- Radikaler Heckenschnitt noch verboten
Azubi-Start im September: Erhöhte Mindestausbildungsvergütung beachten
Für Auszubildende, die im September 2025 ihre Ausbildung starten, müssen Betriebe die aktuelle Mindestausbildungsvergütung beachten. Denn diese wurde zu Beginn des Jahres erhöht. Ausbildende Betriebe müssen Azubis mindestens 682 Euro brutto zahlen. Im Vergleich zur Vergütungsuntergrenze aus 2024 ist das ein Plus von 33 Euro. Der gesetzliche Mindestsatz gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2025 beginnen.
>> Alle wichtigen Infos im DHZ-Überblick: Mindestausbildungsvergütung: So hoch ist sie 2025.
EU-Batterieverordnung: Altbatterien einfacher entsorgen und mehr
Die EU-Batterieverordnung gilt zwar bereits seit 2023, doch nun wird sie in deutsches Recht überführt: Im September berät der Bundestag über das neue Batterie-Durchführungsgesetz, die Abstimmung soll am 11. September erfolgen. Dieses nationale Gesetz ist notwendig, um die EU-Vorgaben konkret umzusetzen und beispielsweise Zuständigkeiten und Strafen zu regeln. Einige Vorschriften der EU-Verordnung sind bereits seit Februar 2024 direkt anwendbar, weitere folgen gestaffelt.
Die EU-Verordnung wurde im August 2023 rechtens. Einige Vorschriften gelten seit dem 18. Februar 2024, weitere folgen gestaffelt. Die Verordnung nimmt Hersteller und Händler stärker in die Pflicht. Geregelt werden Kennzeichnung, Leistung und Sicherheit von Batterien wie auch Akkus, aber auch das Thema Recycling. So können Verbraucher Altbatterien bald einfacher entsorgen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, sollen alle Wertstoffhöfe auch ausgediente Akkus von E-Bikes und E-Scootern kostenlos annehmen.
>> Alle wichtigen Änderungen im DHZ-Überblick: Die neue EU-Batterieverordnung
30. September: Übergangsfrist für Elektronische Patientenakte endet
Zum 30. September 2025 läuft die Übergangsfrist für die Elektronische Patientenakte (ePA) aus. Dann heißt es ab 1. Oktober: ePA für Alle. Alle medizinischen Informationen sind an einem Ort zentral verfügbar. Die ePA wird nicht in der Arztpraxis, sondern auf Servern der jeweiligen Krankenkasse gespeichert und ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder eine spezielle App abrufbar.
Mit dem 1. Oktober müssen sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen – wie Ärzte, Versicherungen oder Apotheken die Elektronische Patientenakte endgültig einführen. Nach einer Testphase in bestimmten Regionen wurde die ePA seit April bundesweit Schritt für Schritt eingeführt – zunächst auf freiwilliger Basis.
- Wer der ePA nicht widerspricht, für den wird automatisch von der Krankenkasse eine eingerichtet. Um als Versicherter auf die Elektronische Patientenakte selbst zugreifen zu können, muss die jeweilige App der Krankenkasse heruntergeladen und der ePA-Zugang darin eingerichtet werden. Hier kann jeder Nutzer auch selbst einstellen, wer welche Gesundheitsdaten einsehen darf.
Das kann die Elektronische Patientenakte:
- Speichern aller Gesundheitsdaten, einschließlich Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde
- Vereinfachter Austausch von Dokumenten und Gesundheitsdaten zwischen Arztpraxen oder mit Apotheken
- Digitalisierung von Dokumenten
- Permanente Einblicke auf die eigenen Gesundheitsdaten durch Versicherte
- >> Alle Informationen rund um die Elektronische Patientenakte gibt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Bis 30. September Private Krankenversicherung kündigen
Wer privat versichert ist und zum 1. Januar 2026 seine Krankenversicherung wechseln möchte, hat noch bis zum 30. September Zeit, seinen bestehenden Versicherungsschutz zu kündigen. Private Krankenversicherungen haben in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist, während Gesetzliche Krankenversicherungen kurzfristiger, nämlich zwei Monate vor dem Wechsel, gekündigt werden können. Bis Ende des Monats sollten die verfügbaren Angebote geprüft und die Dienstleister miteinander verglichen werden. Aber Vorsicht: Das Versicherungsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen. Entsprechend gilt der im Vertrag definierte Kündigungszeitpunkt.
Wichtig: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn bereits bei der Kündigung ein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann.
>> Hier geht es zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Krankenkassen-Wechsel
Bis 30. September: Frist für Stromzähler bei Wärmepumpen
Bis zum 30. September müssen Betreiber von zentralen Wärmepumpen geeignete Zähler installieren und in Betrieb nehmen. Aufgrund einer Änderung in der Heizkostenverordnung muss der Stromverbrauch zentraler Wärmepumpen künftig verbrauchsabhängig erfasst werden. Dann endet die bislang geltende Übergangsfrist, und eine pauschale Umlage oder eine Abrechnung nach Fläche sind nicht mehr möglich.
Wichtig: Die neue Regelung betrifft nur zentrale Wärmepumpen, die mehrere Einheiten versorgen, also beispielsweise in Mehrfamilienhäusern. Die Änderung in der Heizkostenverordnung soll mehr Transparenz schaffen und Anreize für sparsames Heizen setzen. Für Vermieter heißt das: Zähler nachrüsten. Mieter haben damit das Recht auf eine individuelle Abrechnung.
11. September: Bundesweiter Warntag
Der Bundesweite Warntag fällt dieses Jahr auf den 11. September. Gegen 11 Uhr wird eine Probewarnung über verschiedene Kanäle und Sender in Deutschland ausgestrahlt. Die Warnung wird unter anderem als Textmeldung über Radiosender, Apps und direkt auf das Smartphone gesendet. Eine Entwarnung folgt um 11:45 Uhr.
Der Bundesweite Warntag ist ein Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er dient dazu, die Warnsysteme in Deutschland zu testen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.
>> Alle Informationen zum Warntag gibt es auf der Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Ab September: Spotify erhöht Preise für Premium-Abos
Ab September erhöht der Streamingdienst Spotify seine Preise für neue Premium-Abonnenten. Je nach Variante erhöht sich der Tarif um bis zu 22 Prozent. Bestandskunden werden über die Preisanpassung per E-Mail informiert, sie sind erst ab November betroffen.
Das sind die neuen Abopreise ab September 2025:
- Premium Individual: 12,99 statt 10,99 Euro im Monat
- Premium Duo: 17,99 statt 14,99 Euro im Monat
- Premium Family: 21,99 statt 17,99 Euro im Monat
- Premium Student: 6,99 statt 5,99 Euro im Monat
Ab 1. September: Google Maps beendet Folgen-Funktion
Google Maps schafft ab dem 1. September die Möglichkeit ab, anderen Nutzern auf der Plattform zu folgen oder selbst Follower zu haben. Dann werden etwa Empfehlungen oder geteilte Listen nicht mehr direkt angezeigt. Für den Nutzer selbst besteht kein Handlungsbedarf. Laut Google werden alle Follower-Daten zum Monatsanfang automatisch gelöscht.
Das bleibt: Nutzer können ihr eigenes Profil wie bisher verwenden. Auch ist es weiterhin für andere sichtbar – lediglich ohne die Möglichkeit, die Aktivitäten in der App gezielt nachzuverfolgen.
Ab 30. September: Microsoft erhöht Transparenz für Nutzer
Zum 30. September aktualisiert Microsoft seinen Servicevertrag für Privatnutzer. Die Änderungen betreffen unter anderem KI-Dienste, Xbox-Nutzung, kürzere Fristen bei Microsoft Rewards sowie verbesserte Datenschutzfunktionen.
>> Microsoft hat alle Änderungen, die ab dem 30. September am Servicevertrag gelten, zusammengestellt: Zusammenfassung der Änderungen am Microsoft-Service-Vertrag
Bis 30. September: Heckenschnitt noch verboten
Noch bis Ende September ist ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten. Diese Regelung gilt jährlich zwischen dem 1. März und dem 30. September, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen. Erlaubt sind dann lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte.