Einen neuen Ausweis können sich Bürgerinnen und Bürger künftig per Post zusenden lassen. Drohnen dürfen bald dauerhaft für den Tierschutz eingesetzt werden. Und im Handwerk werden neue Tarifverträge verhandelt. Wichtige Änderungen und Termine im November 2024 – kompakt zusammengefasst.

1. Den Ausweis gibt es künftig per Post
Der Besuch bei der Behörde, um einen Ausweis abzuholen, kann zeitaufwendig und anstrengend sein. Trotzdem ist das Dokument erforderlich, da in Deutschland eine Ausweispflicht besteht. Ab November 2024 entfällt jedoch der Pflichttermin vor Ort. Stattdessen kann man sich auf Wunsch sogenannte hoheitliche Dokumente bequem per Post zusenden lassen, wofür lediglich eine Gebühr erhoben wird.
2. Selbstbestimmungsgesetz gilt ab November 2024 – einfache Erklärung reicht aus
Ab dem 1. November tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es ermöglicht, den Geschlechtseintrag und den Vornamen direkt beim Standesamt ändern zu lassen. Eine einfache Erklärung reicht dafür aus – es sind keine Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder richterlichen Entscheidungen mehr nötig. Für die Änderung ist eine dreimonatige Frist vorgesehen, und bereits seit August können entsprechende Anträge gestellt werden. Das Gesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen erleichtern, erklärt das Bundesfamilienministerium auf seiner Webseite.
3. Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt
Ab November erhalten Personen, die in der Wirtschaft tätig sind, sowie Wirtschaftsgesellschaften eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen. Die Nummer wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Wer bis Ende November noch keine Nummer erhalten hat, muss sich keine Sorgen machen: Die Angabe der Nummer ist derzeit noch nicht verpflichtend. Die Vergabe soll laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 abgeschlossen sein.
4. Tarifverhandlungen im Handwerk
Im Dachdecker- und Gebäudereinigerhandwerk wird derzeit um einen neuen Tarifvertrag gerungen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert für die rund 100.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk acht Prozent mehr Lohn und Gehalt. Für die rund 700.000 Gebäudereiniger in Deutschland soll es in allen Lohngruppen drei Euro mehr pro Stunde geben. In beiden Tarifrunden liegen die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft derzeit weit auseinander. Die Gespräche sollen im November fortgesetzt werden. Im Dachdeckerhandwerk geht es am 8. November in die dritte Verhandlungsrunde. Die Einkommen im Gebäudereinigerhandwerk werden am 14. November bereits in der vierten Runde verhandelt.
>>> Mehr zu den Tarifverhandlungen inklusive Angebot der Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk
>>> Mehr zu den Tarifverhandlungen inklusive Angebot der Arbeitgeber im Gebäudereinigerhandwerk
5. Änderung ab November 2024: Bankangestellte bekommen mehr Geld
Eine gute Nachricht gibt es für die gut 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken: Sie erhalten ab dem 1. November mehr Geld. Die Gehälter sollen laut der Gewerkschaft Verdi in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen. Der neue Tarifvertrag soll in ganz Deutschland für Mitarbeiter von insgesamt 63 Bankinstituten gelten.
6. Auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder erhalten mehr Geld
Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent, wie die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mitteilte. Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich demnach zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
7. Drohnen zum Tierschutz
In Sachen Tierschutz ändert sich im November ebenfalls etwas: Ab dem 20. November sind Drohnen mit Wärmebildkameras dauerhaft auf Feldern erlaubt, um Rehkitze und andere Tiere zu schützen. Damit soll künftig verhindert werden, dass Tiere, die im hohen Gras Schutz suchen, von Mähmaschinen verletzt oder gar getötet werden. Grundsätzlich gilt für Kamera-Drohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind.
8. Ab November 2024: Neue Präsidentin des Bundesrats tritt Amt an
Im November wechselt auch die Bundesratspräsidentschaft. Dann übernimmt die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) den Posten von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Bundesrat. Die Amtszeit des Bundesratspräsidenten beträgt in der Regel ein Jahr. avs