Übersicht Änderungen im März 2025: Steuer, Rente und wichtige Termine

Der neue Bundestag nimmt seine Arbeit auf, die Finanzämter starten mit den Steuererklärungen 2024 und Arbeitgeber müssen eine wichtige Frist beachten. Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im März 2025.

Für Zeitarbeiter gibt es ab März mehr Mindestlohn, Rentner haben je nach Zusatzbeitrag weniger in der Tasche. - © Zerbor - stock.adobe.com

Arbeitgeber, Rentner, Mieter, Steuerzahler und Mofafahrer aufgepasst: es stehen Neuerungen ins Haus. Die Änderungen im März 2025 kompakt zusammengefasst.

Schwerbehindertenanzeige: Arbeitgeber müssen ihre Daten im März übermitteln

Jedes Jahr müssen Unternehmen die Zahl ihrer Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung an die Arbeitsagentur melden. Dies ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Regelung sieht vor, dass Unternehmen ab 20 Mitarbeitern abhängig von ihrer Größe eine bestimmte Anzahl an Schwerbehinderten beschäftigen müssen. Andernfalls ist pro unbesetztem Platz eine Ausgleichsabgabe zu leisten, die bis zu 790 Euro monatlich betragen kann. Um zu berechnen, ob eine Ausgleichszahlung fällig wird und in welcher Höhe, muss jeder Betrieb seine Beschäftigungszahlen an die Bundesagentur für Arbeit melden. Stichtag ist der 31. März. Was Unternehmer dabei beachten müssen und welche Tools es für die einfache Meldung gibt, lesen Sie hier: Schwerbehindertenanzeige: Was Betriebe beachten sollten

Hinweis: Ende März muss auch spätestens die Vorjahresabgabe an das zuständige Integrationsamt überwiesen werden.

Höherer Mindestlohn für Zeitarbeiter

Ab dem 1. März 2025 erhöht sich der Mindestlohn für Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche von 14 Euro auf 14,53 Euro pro Stunde. Das ist das Ergebnis der Tarifrunde Ende 2024. Rund 700.000 Arbeiter profitieren vom "Tarifvertrag Leiharbeit/Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung", in dem auch Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtgeld geregelt sind.

Ab 17. März: Finanzämter bearbeiten die Steuererklärungen für 2024

Die Finanzämter erhalten mittlerweile eine Vielzahl steuerlich relevanter Daten auf elektronischem Weg – darunter Informationen zu Löhnen, Renten sowie Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge. Arbeitgeber und Krankenkassen waren verpflichtet, diese Daten bis spätestens Ende Februar zu übermitteln. Damit sichergestellt ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen, beginnen die Finanzämter in der Regel erst ab dem 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2024. Die ersten Steuerbescheide könnten daher voraussichtlich ab Ende März versendet werden. Auch deswegen empfehlen Experten erst im März mithilfe von Tools wie Elster die Steuererklärung zu machen. Dann können die Programm ebenfalls auf die aktuellsten Daten und Freibeträge zugreifen.

Änderung im März 2025: Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Für viele Arbeitnehmer haben sich bereits zum Jahreswechsel die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung erhöht. Zwei Monate später gelten die Änderungen auch für Rentner. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für die Betroffenen heißt das ab März 2025: Je höher der Zusatzbeitrag, desto geringer die Rente.

Rentenerhöhung wird Ende März verkündet

Der neue Arbeitsminister steht noch nicht fest. Eine der ersten Aufgaben wird traditionell die Verkündung der Rentenanpassung sein. Sollte die neue Regierung noch nicht vereidigt sein, darf Hubertus Heil voraussichtlich dieser Aufgabe nochmals nachkommen. Für Rentner eine wichtige Nachricht: Dann steht fest, ob und um wie viel sich die Rente ab dem 1. Juli 2025 erhöht. Neben der neuen Höhe des Rentenwerts erfahren Rentner auch die aktualisierten Einkommensgrenzen für Witwen- und Witwerrenten sowie die Berechnungsgrundlage für Unfallrenten.

Änderungen bei der Mietpreisbremse: Ab März 2025 in mehreren Städten in NRW

Aus 18 werden 57: Um trotz fehlender bundesweiter Einigung den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Mieterschutzverordnung aktualisiert und den Mieterschutz ausgeweitet. Somit gilt ab dem 1. März 2025 in 57 Städten NRWs, darunter Bielefeld und Paderborn, ebenfalls eine Mietpreisbremse. Die Verordnung besagt, dass Mieter bestehende Verträge binnen drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigern dürfen, statt wie bisher um 20 Prozent. Wenn es um neue Mietverträge geht, wird die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen, die lediglich zehn Prozent niedriger sein darf. Teil des Beschlusses war die verlängerte Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf: umgewandelte Mietwohnungen müssen nun acht statt wie bisher drei Jahre im Besitz sein. Alle Regelungen gelten vorerst bis zum 28. Februar 2030. Mehr dazu: Mietpreisbremse: Was sie regelt und für welche Region sie gilt

Neuer Bundestag kommt Ende März erstmals zusammen

Ein neuer Bundestag ist gewählt. Spätestens am 25. März muss das Parlament zu einer ersten Sitzung zusammenkommen, da das Grundgesetz in Artikel 39 vorschreibt, dass dies spätestens 30 Tage nach der Wahl erfolgen muss. Diese konstituierende Sitzung markiert den offiziellen Start des neuen Bundestags. Ein zentraler Tagesordnungspunkt ist die Wahl der Bundestagspräsidentin oder des Bundestagspräsidenten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Am 5. März beginnt die Fastenzeit

Mit dem Aschermittwoch startet auch die Fastenzeit wieder. Die Zeit am 5. März nutzen viele aus religiösen oder anderen Motiven, um zu verzichten. Die Fastenzeit endet an Ostern, in diesem Jahr am 20. April.

Im März werden die Uhren auf die Sommerzeit gestellt

Deutschland stellt wieder die Uhren vor. Diesmal am letzten Sonntag im März. Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.

Ab 1. März gilt wieder das Fäll- und Schnittverbot

Gartenbesitzer müssen auch trotz guter Wetterprognosen ihren Tatendrang einbremsen. Ab dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot zum Schutz der Wildtiere. Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden.

Neues Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter ab März

Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern sind ab März verpflichtet, ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich zu machen. Wie der ADAC mitteilt, ist das blaue Kennzeichen ab dem 1. März nicht mehr gültig. Der Wechsel der Farbe erfolgt jedes Jahr.

Ein falsches Kennzeichen hat für die Fahrer deutliche Konsequenzen: Bei einem Unfall müssen sie für den gesamten Schaden aufkommen und machen sich strafbar. Nach Angaben des ADAC sind die Schilder im Internet ab etwa 45 Euro erhältlich.

Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland

Die Deutsche Bahn richtet im März eine zusätzliche Direktverbindung von Rostock über Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart und München ein. Am 8. März startet beispielsweise ein ICE in München zu seiner Reise und soll rund zehn Stunden später in Rostock eintreffen.

Im März bleibt der Berliner Tiefbahnhof wegen Bauarbeiten halbseitig gesperrt. An einem verlängerten Wochenende vom 21. bis 24. März werden alle acht Gleise gesperrt, teilte die Bahn mit.

Flugplan-Änderungen ab März 2025: Easyjet fliegt häufiger zwischen Deutschland und Italien

Wer zwischen Deutschland und Italien pendelt, der hat ab März mehr Flüge zur Auswahl. Der Billigflieger Easyjet erhöht seine Frequenz zwischen den beiden Ländern. Es gibt sechs neue Strecken. Hamburg und Frankfurt erhalten ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom. Dazu kommen die Verbindungen zwischen Düsseldorf und Mailand wie auch zwischen München und Rom.