Haushaltsgeräte werden effizienter. Fachkräfte können leichter nach Deutschland einwandern. Und bei kleinen Fahrzeugen müssen die Kennzeichen gewechselt werden. Diese und weitere Änderungen im März 2024 im Kurzüberblick.

Jedes Jahr dasselbe Spiel: Im März 2024 wir erneut die Uhr umgestellt – die "Sommerzeit" beginnt. Genauer gesagt: Am Sonntag, dem 31. März 2024, muss die Uhr um eine Stunde vorgestellt werden – von zwei auf drei Uhr. Eselsbrücke: "Im Sommer stellt man die Gartenmöbel vor die Tür, im Winter zurück in den Schuppen."
Die Zeitumstellung kann nerven, ja. Aber sie hat auch ihre Vorteile. Durch die Stunde, die im März vorgestellt wird, bleibt es im Sommer abends länger hell und der Tag hat mehr Sonnenstunden. Die negativen Effekte: Laut einer Forsa-Umfrage, die im Herbst 2018 im Auftrag der Krankenkasse DAK durchgeführt wurde, leiden 79 Prozent der Befragten während dieser Zeit vor allem unter Müdigkeit und Schlappheit. Eigentlich gab es Pläne des EU-Parlaments, die Zeitumstellung abzuschaffen. Doch passiert ist bisher noch nichts.
Neben der Zeitumstellung gibt es noch weitere Änderungen im März 2024. Das steht außerdem an:
Das sind die Änderungen im März 2024
- Haushaltsgeräte
- Fachkräfteeinwanderung
- Lobbyregistergesetz
- Kulturpass
- Kennzeichen
- Digital Markets Act
- Organspende
- Gas
Haushaltsgeräte werden effizienter
Ab März müssen Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner für Privathaushalte strengere Effizienzanforderungen erfüllen. So soll weniger Energie verbraucht werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden. Bei Kühlschränken muss der Jahresstromverbrauch ausgewiesen werden. Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben. Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.
Fachkräfteeinwanderung wird weiter erleichtert
Deutschland – und vor allem auch das Handwerk – braucht mehr Fachkräfte: Deshalb sind im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. Im März geht es dann weiter mit den Erleichterungen.
Dann gilt: Wer an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, erhält eine längere Aufenthaltserlaubnis. Auch für Drittstaatsangehörige, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen, wird der Zugang einfacher: So wird die Altersgrenze für potenzielle Bewerber von 25 auf 35 angehoben und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt. Zudem wird eine neue Möglichkeit für die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen eingeführt, unabhängig von ihrer Qualifikation, erklärt die Bundesregierung.
Bundestag schärft Lobbyregistergesetz nach
Im vergangenen Jahr hat der Bundestag das sogenannte Lobbyregistergesetz nachgeschärft. Die Neuerungen treten am 1. März in Kraft. Künftig sollen etwa die Kontakte von Lobbyisten zu Ministerien ab Referatsleiterebene in das Register einbezogen werden. Hauptfinanzierungsquellen und Mitgliedsbeiträge müssen angegeben werden. Entfallen soll die Option, Finanzangaben zu verweigern, heißt es beim Bundestag. Ab März müssen Lobbyisten auch angeben, falls sie die Interessen einer Drittpartei vertreten, anstatt die ihres eigentlichen Auftraggebers. Mandats- und Amtsträger, die Lobbyisten werden, müssen zudem aktuelle und frühere Ämter und Mandate offenlegen.
Wer dieses Jahr 18 wird, kann den Kulturpass beantragen
Konzerte und Ausstellungen besuchen, Bücher, CDs und Platten kaufen: Junge Menschen, die 2023 18 Jahre alt wurden (Jahrgang 2005), erhielten mit dem KulturPass ein 200-Euro-Budget, mit dem sie diese und mehr Kulturangebote ausprobieren können. Das Ziel der Aktion: Junge Menschen für Kultur vor Ort begeistern. Ab dem 1. März 2024 kann der Jahrgang 2006 das KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Allerdings wird das Budget für den neuen Jahrgang aufgrund der Haushaltslage auf 100 Euro gesenkt. Der KulturPass ist eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Schilderwechsel bei kleinen Fahrzeugen
Ab dem 1. März müssen die Versicherungskennzeichen von Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Kleinfahrzeugen ausgetauscht werden. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherer hin. Das schwarze Kennzeichen wird durch ein blaues ersetzt. Das neue blaue Kennzeichen gilt etwa auch für Segways, Quads, Trikes, bestimmte Elektrofahrräder und motorisierte Krankenfahrstühle.
Gesetz über Digitale Märkte tritt in Kraft
Das EU-Gesetz über Digitale Märkte (DMA) tritt am 6. März in Kraft. Für sechs bekannte Tech-Riesen gelten in der EU dann schärfere Regeln, die ihr Geschäft umkrempeln könnten. Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet, der Facebook-Konzern Meta und der Tiktok-Besitzer Bytedance wurden zu sogenannten "Gatekeepern" ("Torwächtern") erklärt. Ein zentrales Ziel des DMA (Digital Markets Act) ist, die Marktmacht großer Plattformen zu beschränken und den Wettbewerb anzukurbeln. Zu den Regeln gehört unter anderem, dass große Unternehmen Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen.
Online-Register zur Organspende startet
Ab dem 18. März kann man sich online für oder gegen eine Organspende registrieren. Das neue Organ- und Gewebespenderegister soll es Ärztinnen und Ärzten erleichtern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären, erklärt Prof. Karl Lauterbach: "Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung", so der Bundesgesundheitsminister. Nutzer können sich freiwillig und kostenlos in das Register eintragen und den Eintrag jederzeit ändern oder widerrufen. Das Register befindet sich derzeit noch im Aufbau. In einem zweiten Schritt sollen Krankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, die Erklärungen im Register zu suchen und abzurufen.
Mehrwertsteuersenkung auf Gas soll Ende März auslaufen
Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf sieben Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. Laut geltendem Gesetz soll die Maßnahme Ende März auslaufen. Das ist einen Monat später als geplant, wie aus dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz hervorgeht. Nach der vom Bundesgesetz beschlossenen Fassung war noch von einem Auslaufen der Senkung Ende Februar die Rede. Das geänderte Wachstumschancengesetz muss jedoch noch den Bundesrat passieren.
Mit Inhalten der dpa