Übersicht Änderungen im August 2025: Ausbildung, Rente und mehr

Von wegen Sommerloch: Ab August 2025 treten in Deutschland zahlreiche neue Regelungen in Kraft. Handwerker, Auszubildende, Reisende und Rentner sind von den Änderungen direkt betroffen. Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im August 2025.

Nahaufnahme einer Fotografin, die in einem Fotostudio ein Fotoshooting durchführt, in den Sucher der Kamera blickt und den Auslöser drückt.
Nicht nur bei den Fotografen kommt ab 1. August eine neue Ausbildungsordnung zum Tragen. - © bodnarphoto – stock.adobe.com

Im August startet nun auch Bayern in die Sommerferien, andere Bundesländer haben das neue Schuljahr bereits wieder vor der Tür. Auch viele Handwerksbetriebe erwarten im August ihre neuen Auszubildenden. Je nach Beruf kommen hier auch erstmals die höhere Mindestausbildungsvergütung zum Tragen. Mehrere Handwerksberufe erhalten zudem modernisierte Ausbildungsordnungen. Weitere Änderungen im August: Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt, die EU-Batterieverordnung tritt vollständig in Kraft und Ruheständler erhalten erstmals den vollen Betrag ihrer Rente. Was sich sonst noch alles tut im August 2025 – hier kommt unsere Übersicht:

Ab August: Veränderte Ausbildungsordnungen in Handwerksberufen

Ab dem 1. August gibt es fünf neue und modernisierte Ausbildungsordnungen in verschiedenen Handwerksberufen. Folgende Berufe sind dann betroffen:

  • Kaufmann für Büromanagement: Ab August wird die Ausbildung verstärkt auf digitale Arbeitsprozesse, Bürosoftware, Projektmanagement sowie Kommunikation und rechtliche Grundlagen fokussiert. Zudem wird es Pflicht- und Wahlqualifikationen sowie eine gestreckte Abschlussprüfung geben, um die Kompetenzorientierung verstärkt zu fördern.
  • Schornsteinfeger: Themen wie regenerative Energien, hochmoderne Technologien und digitale Messmethoden sollen angehende Schornsteinfeger auf die neuen Herausforderungen der Energieversorgung vorbereiten. Auch Dienstleistungen wie Beratung zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung nehmen eine größere Rolle ein.
  • Fotograf: In der Fotografenausbildung werden künftig digitale Kommunikations- und Gestaltungstechniken wie digitale Bildbearbeitung, crossmediale Präsentation und kundenorientierte Projektarbeit verstärkt behandelt. Auch Social Media und innovative Bildformate gewinnen an Bedeutung.
  • Gold- und Silberschmied: Goldschmied und Silberschmied, die bisher separate Berufe waren, werden am 1. August vereint. Der Fokus wird verstärkt auf Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung, moderne Fertigungstechniken und Kundenberatung gerichtet. Außerdem wird die Zwischenprüfung in Zukunft durch ein Werkstück ersetzt werden.
  • Edelsteinfasser: Obwohl der Edelsteinfasser ein eigenständiger Ausbildungsberuf bleibt, erfolgt die schulische Ausbildung der Auszubildenden nun gemeinsam mit Gold- und Silberschmieden. Daher sind die Ausbildungsinhalte in den ersten beiden Jahren gleich.

>> Einen Überblick darüber, wie sich die Berufe ab August verändern, liefert die Handwerkskammer Stuttgart: Ausbildungsordnungen: Diese Änderungen greifen zum 1. August 2025

Darüber hinaus ändern sich auch Ausbildungsordnungen in anderen Zweigen außerhalb der Handwerkskammer. Dies betrifft zum Beispiel:

  • Florist: Aktuelle Lehrinhalte werden modernisiert und hinzugefügt, um die Themen kreative Gestaltung, kundenorientiertes Beraten, Kommunizieren, Präsentieren und Verkaufen noch besser abzubilden.
  • Justizfachangestellte: Die neue Ordnung bildet den Einsatz der elektronischen Aktenerfassung und der dadurch veränderten Prozesse ab.

Azubi-Start: Betriebe müssen neue Mindestausbildungsvergütung beachten

Für Auszubildende, die im August oder September 2025 ihre Lehre beginnen, müssen Betriebe die erhöhte Mindestausbildungsvergütung beachten. Für das erste Lehrjahr sind dann mindestens 682 Euro brutto monatlich vorgeschrieben. Dieser gesetzliche Mindestsatz gilt für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn im Jahr 2025 und bedeutet für die neuen Azubi-Jahrgänge ein Plus von 33 Euro im Vergleich zu Auszubildenden, die 2024 begonnen haben.

>> Der Überblick zum Thema: Mindestausbildungsvergütung: So hoch ist sie 2025

Tariferhöhungen für Textilbranche ab August

Bereits im Juli profitierten die Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie West vom neuen Tarifvertrag. Für Angestellte gab es eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 275 Euro ausgezahlt – Auszubildende erhielten 137,50 Euro. Ab dem 1. August 2025 folgt eine dauerhafte Entgelterhöhung um 2 Prozent, mindestens jedoch 60 Euro monatlich. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen zu diesem Zeitpunkt um pauschal 25 Euro. Der zweite Teil der Lohnerhöhung ist für Oktober 2026 geplant: Dann gibt es weitere 2,9 Prozent mehr, mindestens aber 80 Euro. Azubis erhalten zusätzlich 35 Euro mehr.

Passbilder ab 1. August nur noch papierlos – Übergangsfrist endet

Wer ab August einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss ein digitales Passfoto vorlegen – klassische Papierfotos werden dann nicht mehr akzeptiert. Die Aufnahme kann entweder direkt bei der Behörde erfolgen oder in einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt. Von dort wird das Bild sicher über eine verschlüsselte Cloud an die Passbehörde übermittelt.

Ziel ist es, Missbrauch und Fälschung von Ausweisdokumenten zu erschweren und gleichzeitig den Ablauf für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Die bisherige Übergangsregelung für Papierbilder endet endgültig am 31. Juli 2025.

>> Im Überblick: Neuerungen und technischer Ablauf beim Erstellen und Übermitteln von Passbilder

PV-Anlagen: Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt turnusgemäß

Für kommende Solaranlagen-Betreiber steht ab dem 1. August die turnusgemäße Reduzierung der Einspeisevergütung an. Bei neuen Anlagen wird die Vergütung für Solarstrom, der ins Stromnetz eingespeist wird, halbjährlich um jeweils ein Prozent nach unten korrigiert. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. August 2025 in Betrieb gehen, erhalten also weniger Geld für die Einspeisung ihres Stroms ins Netz.

Die Einspeisevergütung erhalten Anlagenbetreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Vergütungssätze richten sich nach Datum der Inbetriebnahme, Photovoltaik-Leistung und Art der Einspeisung. Ein einmal festgelegter Satz gilt 20 Jahre lang. Die aktuellen Sätze gelten noch bis Ende Juli, die neuen Sätze werden von der Bundesnetzagentur erst zum Monatsstart veröffentlicht auf ihrer Webseite.

PV-Anlagenbetreiber können in etwa mit dieser Vergütung rechnen (Hinweis: endgültige Sätze können geringfügig abweichen):

Datum der InbetriebnahmeArt der EinspeisungEinspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWEinspeisevergütung für Anlagen bis 40 kWEinspeisevergütung für Anlagen bis 100 kW
bis 31. Juli 2025Teileinspeisung7,94 ct/kWh6,88 ct/kWh5,62 ct/kWh
bis 31. Juli 2025Volleinspeisung12,60 ct/kWh10,56 ct/kWh10,56 ct/kWh
ab 1. August 2025 Teileinspeisungvsl. 7,86 ct/kWhvsl. 6,81 ct/kWhvsl. 5,56 ct/kWh
ab 1. August 2025Volleinspeisungvsl. 12,47 ct/kWhvsl. 10,45 ct/kWhvsl. 10,45 ct/kWh

Ab August: Rentenerhöhung kommt vollständig an

Ab August wirkt die volle Rentenerhöhung und Rentner erhalten nun endgültig mehr Geld auf dem Konto. Bisher fiel ein Teil weg, da Rentner seit Januar 2025 rückwirkend höhere Pflegebeiträge zahlen mussten.

Zum 1. Januar 2025 war der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte gestiegen, konnte technisch aber erst im Juli berücksichtigt werden – zulasten der Rentenerhöhung. Ab August erhalten Ruheständler nun den vollständigen Betrag.

KI-Gesetz: Stärkere Regulation von Anbietern ab August

Im August zündet die zweite Stufe des europäischen AI Act zur Regulierung der künstlichen Intelligenz. Große KI-Modelle wie ChatGPT, Google Gemini oder Claude unterliegen künftig strengen Auflagen. Anbieter müssen offenlegen, welche Daten sie zur Entwicklung verwendet haben, welche Risiken bestehen und wie ihre Systeme überwacht werden. Ziel ist es, die bislang oft intransparenten Modelle nachvollziehbarer zu machen – besonders im beruflichen oder öffentlichen Einsatz.

Zwar gilt ab August 2025 bereits das neue Gesetz, doch Anbieter erhalten gestaffelte Übergangsfristen: Neue KI-Modelle müssen die Regelungen ab August 2026 erfüllen, bestehende ab August 2027. Verbraucher sollen durch diese Maßnahmen vor Fehlinformationen, Manipulation oder unfairen Entscheidungen durch KI-Systeme besser geschützt werden.

Ab 18. August: EU-Batterieverordnung tritt vollständig in Kraft

Am 18. August 2025 wird die neue EU-Batterieverordnung (BattVO) in vollem Umfang wirksam. Die BattVO ersetzt die bisherige EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG), auf der das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland basiert.

Das ändert sich:

  • Die neue Verordnung bringt verschärfte Pflichten für Hersteller und Händler – u.a. zur Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling von Batterien. Sie ist zudem stärker auf aktuelle Entwicklungen wie Elektromobilität und Nachhaltigkeit ausgerichtet.
  • Für Verbraucher bedeutet das: Die Entsorgung von Altbatterien – etwa aus E-Bikes oder E-Scootern – wird einfacher. Ob und in welchem Umfang eine kostenlose Rückgabe etwa auf Wertstoffhöfen erfolgt, hängt jedoch noch von der nationalen Umsetzung ab.

Die EU-Verordnung ist bereits im August 2023 in Kraft getreten. Einige Vorschriften gelten bereits seit dem 18. Februar 2024, weitere folgen gestaffelt:

>> Alle wichtigen Änderungen im DHZ-Überblick: Die neue EU-Batterieverordnung

Ab 1. August: Neue Cybersicherheitspflichten für vernetzte Geräte

Ab August müssen Hersteller von internetfähigen Geräten mit Funkverbindung (WLAN, Blutooth, etc.) – etwa Lautsprecher, Smartwatches, vernetztes Spielzeug oder smarte Haushaltsgeräte – verbindliche Cybersicherheitsvorgaben einhalten. Die neuen Regeln basieren auf der EU-Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive) und sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Datenmissbrauch, Betrug und Sicherheitslücken schützen.

Künftig müssen Geräte unter anderem über einen sicheren Update-Mechanismus verfügen, persönliche Daten bei der Übertragung schützen und gegen unbefugte Zugriffe abgesichert sein. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird mit dem CE-Kennzeichen auf dem Produkt sichtbar gemacht.

Ab 1. August: Neue Tarife im ÖPNV in einigen Regionen

Zum 1. August ändern sich die Ticketpreise im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in einigen Regionen. Im Vogtland steigen die Preise um durchschnittlich 4,37 Prozent, im VMT (Thüringen) um 7,26 Prozent. Auch im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) (südliches Sachsen-Anhalt, Leipzig, Altenburger Land) steigen die Preise, hier um durchschnittlich 6 Prozent.

Bahnstrecke Berlin-Hamburg ab 1. August gesperrt

Vom 1. August bis voraussichtlich Ende April 2026 ist die Zugstrecke zwischen Hamburg und Berlin nicht mehr verfügbar. Pendler und Reisende müssen in diesem Zeitraum auf alternative Routen zurückgreifen. Der Personen- und Güterverkehr wird weitestgehend umgeleitet. Auch Ersatzverkehr mit Bussen sollen Möglichkeiten bieten. Hinter der Sperrung steckt eine umfassende Generalsanierung. Die Bahn will die Strecke modernisieren.

Im Sommerhalbjahr: Fahrverbot für Reisende in Tirol

Wer im August und danach durch Tirol fährt, sollte die Wochenenden besonders im Blick behalten: Seit kurzem gelten dort wieder Fahrverbote für Ausweichrouten – und das bis Anfang November 2025. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dürfen Autofahrende bei Stau nicht einfach auf Nebenstrecken ausweichen, wenn sie kein regionales Ziel in Tirol ansteuern. Die Maßnahme soll Anwohnerinnen und Anwohner in beliebten Urlaubsregionen entlasten. Wer jedoch Urlaub in Tirol macht oder dort jemanden besucht, darf die gesperrten Straßen weiterhin nutzen – sollte dies im Zweifel aber auch nachweisen können.

>> Eine Übersicht über gesperrte Strecken in Tirol bietet der ADAC