Änderungen, die nicht im Jahressteuergesetz 2010 stehen

Änderungen, die nicht im Jahressteuergesetz 2010 stehen

Abschreibung: Die degressive Abschreibung für Investitionen ins Anlagevermögen wird wieder einmal abgeschafft. Bei Kauf von Maschinen, Pkws oder Werkzeugen ab 1. Januar 2011 kommt nur noch die lineare Anschreibung in Betracht.

Luftposten: Erfüllen Handwerksbetriebe die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, dürfen sie bei geplanten Investitionen innerhalb der nächsten drei Jahre 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben abziehen. Doch aufgepasst:

Ab 2011 dürfen Einnahmen-Überschuss-Rechner nur noch 100.000 Euro Gewinn erzielen (bisher 200.000 Euro) und bei bilanzierenden Unternehmen darf der Wert des Betriebsvermögens nicht mehr als 235.000 Euro (bisher 335.000 Euro) betragen.

E-Bilanz: Eigentlich sollten bilanzierende Unternehmer ab 2011 ihre Bilanzdaten elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Wegen technischer Probleme wird der Start jedoch auf 2012 verschoben.

ELENA: Unternehmer sollten ab 2012 die Lohndaten elektronisch vom Finanzamt abrufen. Zu teuer und deshalb erst einmal um zwei Jahre auf 2014 verschoben.