Änderung 2015 Ab 1. Januar 2015: Fahrzeug abmelden per Mausklick

Wer ein Fahrzeug verkauft, kann es künftig auch im Internet abmelden. Im Fahrzeugschein werden ab 1. Januar 2015 verborgene Sicherheitscodes enthalten, die einen Gang zur Zulassungsstelle überflüssig machen.

Ab dem 1. Januar 2015 können Fahrzeugbesitzer ihr Auto auch im Internet abmelden. - © Foto: FM2/fotolia

Auto abmelden per Mausklick: Ab 2015 ist es möglich, Fahrzeuge im Internet abzumelden, ohne dafür extra bei der Zulassungsstelle erscheinen zu müssen. Denn Autos, die ab dem 1. Januar 2015 neu- beziehungsweise wieder zugelassen werden, bekommen eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung, auf denen ein verdeckter Sicherheitscode enthalten ist.

Nur mit neuem Personalausweis

Will man das Fahrzeug abmelden, muss man diesen Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein freilegen. Auch auf dem Kennzeichen ist unter der Stempelplakette befindet sich ein Sicherheitscode. Diese Codes muss man abschreiben oder per QR-Code einscannen. Diese Codes, sowie das Kfz-Kennzeichen muss man auf der Website des Kraftfahrzeug-Bundesamtes eingeben.

Ein Problem für manche könnte jedoch darstellen: Nur wer bereits einen neuen Personalausweis hat, kann die Möglichkeit zur Abmeldung seines Fahrzeuges im Internet nützen. Denn die Identität des Fahrzeughalters wird durch den neuen Personalausweis auf den Seiten des Kraftfahrzeug Bundesamtes überprüft.

Video-Anleitung vom Bundesverkehrsministerium

Doch nicht alles läuft elektronisch: Wer keine DE-Mail hat, bekommt den Bescheid über die Fahrzeugabmeldung per Post. Die internetbasierte Fahrzeugabmeldung ist im Rahmen der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung der erste Schritt zur Fahrzeuganmeldung per Internet (i-Kfz). Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesinnenministerium haben ein Onlinevideo zur internetbasierten Kfz-Abmeldung erstellt. dhz